Wegen Schlamperei im Umgang mit Patientendaten muss ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße von 105.000 Euro zahlen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann teilte am Mittwoch mit, bei der Aufnahme eines Patienten sei es zu einer Verwechslung gekommen und im Zusammenhang damit zu mehreren Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dabei kam es zu einer falschen Rechnungsstellung. Der Vorgang habe „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement“ offenbart, erklärte das Büro des Datenschutzbeauftragten (LfDI) in Mainz.
Die Behörde erklärte, das Krankenhaus bemühe sich nun, das Datenschutzmanagement zu verbessern. Vorrangiges Ziel sei es, „bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern“, erklärte Kugelmann. Geldbußen seien dabei ein Instrument unter mehreren. „Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden.“
APOTHEKE ADHOC Debatte