OLG-Urteil

Patient muss Schädigung nachweisen

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Der US-Pharmariese Merck & Co. hat in Deutschland einen Rechtsstreit um sein Schmerzmittel Vioxx (Rofecoxib) für sich entscheiden können. Ein Patient mit entsprechenden Risikofaktoren könne für einen Herzinfarkt nicht ohne weiteres das Medikament verantwortlich machen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Vielmehr müsse der Patient auch in diesem Fall den kausalen Zusammenhang nachweisen.

Das Gericht wies mit diesem Grundsatzurteil die Klage eines 80-jährigen Patienten ab. Der Mann hatte die Einnahme von Vioxx für seinen erlittenen Herzinfarkt verantwortlich gemacht. Er verwies darauf, das Medikament sei wegen umstrittener Nebenwirkungen später vom Markt genommen worden. Dies spreche für einen ursächlichen Zusammenhang mit dem erlittenen Infarkt. Es sei somit Sache des Herstellers, diese Vermutung zu widerlegen.

Das OLG sah die Sache anders. Angesichts der Risikofaktoren, die bei dem Kläger ohnehin vorgelegen hätten, könne er sich nicht auf Beweiserleichterungen berufen. Vielmehr sei es seine Sache, den entsprechenden Nachweis zu führen. Das sei dem Kläger nicht gelungen. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.

In Deutschland sind nach Angaben von Merck & Co. derzeit über 100 Fälle in verschiedenen Verfahrensstadien bei Gericht anhängig. Mehr als 50 Fälle wurden bereits rechtskräftig zu Gunsten des Herstellers entschieden, teilte das Unternehmen auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC mit. In vielen Fällen haben demnach gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigt, dass die geltend gemachten Schäden nicht durch die Einnahme von Vioxx, sondern durch die individuellen Risikofaktoren der Kläger verursacht wurden.

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