Paracetamol-Saft: 18 Cent mehr für Ratiopharm Patrick Hollstein, 18.11.2022 12:37 Uhr
Normalerweise kennen die Preise bei Generika nur eine Richtung – nach unten. Doch ab und an sind die Kassen gezwungen, die Daumenschrauben ein wenig zu lockern. Jährlich muss der GKV-Spitzenverband die Festbeträge überprüfen und an die Marktlage anpassen. Beim Paracetamol-Saft gibt es jetzt ein paar Cent obendrauf. Und bei den Tabletten spielt der Preis für die Kassen ohnehin keine Rolle.
Bei Paracetamol in flüssiger Form hat sich der Markt in den vergangenen Jahren drastisch verengt, zum 1. Mai hat auch 1A Pharma sein Produkt außer Vertrieb gemeldet. Damit ist Ratiopharm der letzte Anbieter, der noch zum Festbetrag anbietet. Bei Benuron (Bene) müssen Kassenpatienten draufzahlen.
Abgesehen davon, dass der Platzhirsch den Bedarf derzeit nicht decken kann und Apotheken auf – viel teurere – Rezepturen ausweichen müssen, musste nun auch der GKV-Spitzenverband das veränderte Marktumfeld berücksichtigen. Der Festbetrag für Paracetamol wird zum 1. Januar auf mehr als das Doppelte angepasst. Bezogen auf die Packung à 20 Tabletten steigt der Preis, den die Kassen übernehmen, von 1,50 auf 3,47 Euro.
18 Cent mehr
Weil aber für jede Darreichungsform eigene Formeln angesetzt werden, fällt die Anpassung ausgerechnet beim Saft marginal aus: Statt 3,14 Euro könnte Ratiopharm demnächst 3,32 Euro verlangen, also 18 Cent mehr. Bene liegt mit aktuell 5,25 Euro auch weiter deutlich über Festbetrag, 1,93 Euro müssten Eltern aufzahlen.
Bei den Tabletten könnte es dagegen einen flächendeckenden Preissprung geben. Bis auf wenige Ausnahmen könnten alle Hersteller den Differenzbetrag mitnehmen, sodass die Preise um 50 bis 250 Prozent angehoben werden könnten. Allerdings werden die Produkte ohnehin überwiegend in der Selbstmedikation verkauft – und auch wenn sie verordnet werden, sind sie aufgrund des geringen Preises komplett selbst zu bezahlen. Nur Patienten mit Befreiung könnte hier eine Aufzahlung erspart bleiben.
Weitere Anpassungen
Anpassungen gibt es auch bei Butylscopolamin, Verapamil und Folsäure in parenteralen Darreichungsformen wie Ampullen. Bei den H1-Antihistaminika in topischen Darreichungsformen gibt es ebenfalls Änderungen, betroffen sind Soventol, Fenistil und Azaron. Aufgehoben werden die Festbeträge für parenterales Choriongonadotropin und Lithium in retardierter Form. Hier gibt es mit Ovitrelle beziehungsweise Hypnorex und Quilonum ebenfalls nur noch einzelne Anbieter.