Registrierkassengesetz

Papierindustrie gibt Entwarnung: Kein Extra-Mülleimer für Bons

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Berlin -

Ab dem kommenden Jahr gilt die Bon-Pflicht für alle Händler – auch für Apotheken. Jeder Kunde erhält für jeden Einkauf einen Beleg. Apothekensoftwareanbieter CGM Lauer regierte mit einem neuen Angebot für einen passen Müllbehälter – politisch korrekt aus recyceltem Papier. Jetzt meldet sich die Papierindustrie zu Wort: Bons seinen anders als vielfach behauptet kein Sondermüll, sondern könnten ganz normal im Altpapier entsorgt werden. Einen Extra-Mülleimer benötige keine Apotheke.

„Man mag zur Sinnhaftigkeit der Kassenbonpflicht durchaus geteilter Meinung sein“, so ein Sprecher des Verband Deutscher Papierfabriken. Die Behauptungen des aufgebrachten Bäckermeisters Michael Tenk, dass es sich bei den Kassenbons um „Sondermüll“ handele, seien aber falsch: „Abgesehen von der Tatsache, dass Bisphenol A ab 2020 praktisch verboten ist, dürfte bereits heute schon längst keins mehr enthalten sein. Die Hersteller haben rechtzeitig umgestellt. Kassenbons können unproblematisch ins Altpapier gegeben werden. Insofern benötigen Apotheken auch keine ‚Sondermüllbox“, gibt der Verband Entwarnung.

Mit Blick auf die neue Bon-Pflicht ab 2020 landete zuletzt Bäcker Tenk aus Südlohn im Münsterland mit einem Foto von einem Bon-Berg vor seiner Verkaufstheke nicht nur einen Hit auf Facebook, er löste eine Diskussion über die neue Vorschrift aus. Auf Tenks Foto war das Innere der Bäckerei zu sehen, eine Mitarbeiterin hinter dem Tresen – und ein riesiger Haufen Kassenbons auf dem Boden davor. „Guten Morgen Politiker des Landes und des Bundes“, hieß es zu dem Bild, „gestern und heute morgen liefen unsere Bondrucker, das hier wurde liegen gelassen. Sondermüll. Eigentlich wollte ich morgen die Aktion fortsetzen, aber ich möchte meinen Kindern eine nicht noch schlechtere Erde hinterlassen.“

Der Facebook-Beitrag wurde über tausende Mal geteilt und zahlreiche Nutzer machen ihrem Unmut über das neue Gesetz der Bundesregierung in den Kommentaren Luft. „Ich dachte, eigentlich ist es eine gute Sache, dass man gefragt wird, ob man einen Bon braucht und er dann auch nur ausgedruckt wird. Aber das kommende Gesetz macht das ja mal wieder zunichte“, schrieb eine Frau. „Ich bin Bäcker und kein Bürokrat“, beschwerte sich Bäckermeister Tenk beim Magazin „Stern“, das Gesetz sei „schwachsinnig“ und ökologischer Irrsinn. Denn die Bons bestünden aus Spezialpapier, für das extra Chemikalien verwendet würden. Seine Zusatzkosten bezifferte der Bäcker auf bis zu 1000 Euro im Jahr. In den Medien startete eine lebhafte Diskussion.

Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks schaltetet sich daraufhin : „Wir reden über die Reduktion von Einwegbechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“, sagte Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Schneider rechnete vor: Bei durchschnittlich 100.000 Kunden je Verkaufsfiliale würden sich über fünf Milliarden Bons aus Papier im Jahr ansammeln. Das entspreche nur für das Bäckerhandwerk der 2,5-fachen Strecke von der Erde bis zum Mond. Der Verband sieht darin nicht nur Nachteile für die Umwelt, sondern auch für das Geschäft: nämlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für Papier. Dabei wollen laut Schätzungen des Verbands nur 3 Prozent der Kunden überhaupt einen Kassenbeleg mitnehmen.

Als Reaktion auf die aufgeregte Bon-Diskussion bot Apothekensoftwareanbieter CGM Lauer in einem Mailing 17.000 Apotheken einen passen Müllbehälter an – politisch korrekt aus recyceltem Papier. Unter der Überschrift „Recycling Behälter (1 Karton)“ findet sich folgendes CGM-Angebot für 7,90 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten: „Zur Positionierung am Apothekenausgang: Bieten Sie Ihre Kunden direkt die Möglichkeit, ihre Kassen-Belege umweltfreundlich zu entsorgen“, schreibt CGM Lauer. „Geben Sie den kompletten Behälter nach der Befüllung verschlossen zur Müllentsorgung!“ Je nach Standort können die Interessenten zwischen zwei Varianten wählen: „Öffnung vorne: Füllkapazität 53 Liter“ oder „Öffnung oben: Füllkapazität 96 Liter“. Hergestellt ist der Mülleimer für Kassenbons FSC-zertifiziert aus 100 Prozent recyceltem Karton – aus stabiler, doppelt verstärkter Wellpappe. Bestellen muss man gleich zwei Exemplare. Offenbar erwartet CGM Lauer auch in Apotheken eine Flut an Kassenbons. Zumindest würden diese im Altpapier landen, wenn die Apotheke sammelt – was die Kritik an der Vorschrift nur bedingt abschwächt.

Das sogenannte „Registrierkassengesetz“ von 2016 schreibt vor, dass Belege ab 2020 für jeden Kunden elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden müssen. Der Bon muss direkt beim Einkauf erstellt werden. Eine Pflicht zur Mitnahme des Bons besteht allerdings nicht – der Beleg muss lediglich zur Mitnahme zur Verfügung stehen. In den meisten Fälle wird der Beleg also im Geschäft verbleiben.

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