„Panorama“-Bericht

AOK rechtfertigt Zeifang-Zuschlag APOTHEKE ADHOC, 29.07.2016 09:53 Uhr

Berlin - 

In fünf Bundesländern starten am kommenden Montag die Zyto-Verträge der AOK. Die Ausschreibungen in diesem sensiblen Bereich stehen insgesamt in der Kritik. Die AOK Rheinland/Hamburg musste sich gegenüber dem NDR-Magazin „Panorama“ nun auch noch wegen der Zuschlagsvergabe rechtfertigen. Denn der Billigste sei nicht immer der Beste.

In der Anmoderation wird zunächst erklärt, dass Chemotherapien so teuer sind, weil die hochpreisigen Arzneimittel von den Apothekern eigens hergestellt würden – „ein lukratives Geschäft“. Um die Kosten endlich in den Griff zu bekommen, führten einige Kassen Ausschreibungen durch: „Der Apotheker, der die Medikamente am günstigsten herstellt, erhält den Zuschlag und damit einen Exklusivvertrag für seine Region – das ist so etwas wie ein Jackpot für den Apotheker.“

Die Panorama-Redakteure konfrontierten Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, mit den Ergebnissen der Ausschreibung. Konkret mit dem Gebietslos Hamburg-Nord/Wandsbek. Hier hat die Elb-Apotheke von Günter Zeifang den Zuschlag erhalten. Laut Bericht „ein Mann, der wiederholt ins Visier von Ermittlungsbehörden gekommen ist“.

Der Beitrag zeigt im Universitätsspital Basel, wie aufwändig die Herstellung von Sterilrezepturen in der Onkologie ist und welche strengen Sicherheitsauflagen gelten: „Temperaturen, Luftdruck, Keimwachstum – alles wird überwacht.“ Panorama verweist auf einen Stern-Bericht, der Probleme bei der Herstellung/Klimatisierung in Zeifangs Herstellbetrieb aufgegriffen hatte.

Weil die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Zeifang aufgenommen habe und es ein früheres Betrugsverfahren gebe, befragte Panorama die AOK Rheinland/Hamburg zu ihrer Partnerwahl: „Ist das jemand, mit dem Sie künftig hunderte Patienten oder Versicherte mit Krebsmedikamenten versorgen wollen?“, wird Mohrmann gefragt.

Der AOK-Vorstand betont, dass die Unschuldsvermutung für jeden gelte. „Wir können nicht als Krankenkasse sagen: Weil ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden läuft, schließen wir den aus als Bieter in einem Verfahren“, so Mohrmann.

Panorama zitiert aus den Ausschreibungsunterlagen der Kasse, zu denen eine Zuverlässigkeitserklärung gehört, die jeder Apotheker unterschreiben muss: „Hiermit erklären wir, dass wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.“

Auf die Frage, ob die AOK bei der Staatsanwaltschaft wegen Zeifang nachgefragt habe, antwortet Mohrmann: „Wir wissen, dass er nicht verurteilt ist.“ Laut Panorama ist der Apotheker allerdings sehr wohl rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden – wenn auch in einer anderen Sache, die noch länger zurückliegt.

Mohrmann: „Weil das in der Vergangenheit abgeschlossen ist, spielt das heute keine Rolle mehr. Wir können ihm nicht eine Straftat, die erledigt ist, nachtragen in die Zukunft hinein“, begründet Mohrmann die Entscheidung der Kasse. Zeifang sei die Zulassung als Apotheker nicht entzogen worden und das sei für die Kasse das entscheidende Kriterium, so der AOK-Vorstand.

Grundsätzlich ist Mohrmann von dem Instrument der Ausschreibung überzeugt: „Wir haben schon in der Vergangenheit, glaube ich, eine gute Qualität der Versorgung auch gehabt und die ist jetzt eher besser als schlechter geworden. Aber wir haben eben auch sehr hohe Preise gezahlt in der Vergangenheit. Und nach der Ausschreibung zahlen wir etwa 30 Prozent weniger für die entsprechenden Produkte und das ist für die Versichertengemeinschaft und für uns als Krankenkasse natürlich auch wichtig.“