Impfstoffe

Weg frei für EU-weiten Einkauf APOTHEKE ADHOC, 23.06.2014 09:10 Uhr

Bessere Preise: 14 EU-Staaten haben vereinbart, gemeinsam bestimmte Impfstoffe und Medikamente zu kaufen. Foto: EC
Berlin - 

Der Weg für den gemeinsamen Einkauf von Arzneimitteln durch die EU-Mitgliedstaaten ist frei: Am Freitag haben die Minister aus 14 Ländern in Luxemburg eine gemeinsame Beschaffungsvereinbarung unterzeichnet. Auf Basis dieser Verordnung kann jedes Land den anderen Staaten einen Vorschlag zum gemeinsamen Einkauf unterbreiten. Pandemie-Impfstoffe und andere Arzneimittel für Krisenfälle sollen auf diese Weise in ausreichender Menge und zu einem angemessenen Preis verfügbar sein.

Von dem Mechanismus sollen vor allem die EU-Länder profitieren, die 2009 Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Impfstoffe gegen die H1N1-Pandemie hatten. Die Vereinbarung soll nicht auf Impfstoffe begrenzt sein: Auch Medikamente gegen Botulismus, Milzbrand, Hepatitis B oder Polio können künftig gemeinsam eingekauft werden.

Die EU-Kommission hatte die Vereinbarung bereits im April genehmigt. Damit die Neuregelung in Kraft tritt, mussten mindestens zehn Mitgliedstaaten die Vereinbarung unterzeichnen – 14 sind es letztlich geworden: Belgien, Estland, Griechenland, Großbritannien, Kroation, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern. Neun weitere Staaten, darunter Deutschland, haben angekündigt, die Vereinbarung noch zu unterzeichnen.

Die österreichische Europaabgeordnete Karin Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für öffentliche Gesundheit des Europäischen Parlaments, sieht vor allem für kleinere und mittlere Länder Vorteile: „Ein gemeinsamer Einkauf schafft Kostenvorteile, bietet aber auch eine bessere Plan- und Verfügbarkeit wichtiger Arzneimittel etwa gegen die Schweinegrippe oder bei HIV-Erkrankungen“, sagte Kadenbach.

Die Vereinbarung tritt in zwei Wochen in Kraft, dann können die Länder mit der Abstimmung beginnen. In der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses für die gemeinsame Beschaffung sollen die Staaten entscheiden, welche Arzneimittel sie gemeinsam erwerben möchten.