Während die Kassen am liebsten zu den rigiden Abgabevorschriften zurückkehren würden, die vor Corona galten, fordern die Apothekerinnen und Apotheker eine Verstetigung. Dass nun zumindest bis November die Lockerungen im Sinne der Versorgung erhalten bleiben, verbucht die Abda daher als ersten Erfolg.
„Patientinnen und Patienten in Deutschland können bei Lieferengpässen von lebenswichtigen Arzneimitteln auch künftig darauf vertrauen, in den Apotheken schnell und zuverlässig versorgt zu werden“, kommentiert Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening den Referentenentwurf: „Die Politik folgt unserem Vorschlag, die Regelungen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung über den Mai hinaus bis zum November 2022 zu verlängern. Das ist ein gutes Signal.“
Apothekerinnen und Apotheker bräuchten genau diese „pharmazeutische Beinfreiheit“, um die seit Jahren anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam zu managen. „Die Apotheken können mit weniger bürokratischen Hürden ihre Patientinnen und Patienten besser versorgen und betreuen. Seit Beginn der Corona-Pandemie können die Apotheken dank ihres größeren Entscheidungsspielraums bei Lieferengpässen Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können bei Engpässen auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen.“
So begrüßenswert die Verlängerung der Ausnahmeregelung sei – sie gelte nur bis November. „Ziel muss es bleiben, die pharmazeutische Beinfreiheit über eine Änderung im SGB V dauerhaft gesetzlich zu verankern.“
APOTHEKE ADHOC Debatte