Gesundheitsausschuss

Overwiening verteidigt Apothekennotdienst

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Berlin -

Im Gesundheitssausschuss fand heute die Anhörung zur Notfallreform statt. Unter anderem sind Notfallapotheken und zweite Offizinen geplant, die Versicherte der Integrierten Notfallzentren (INZ) versorgen, ohne dass diese weitere Wege zu notdiensthabenden Apotheken zurücklegen müssen. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sprach sich auf Nachfrage gegen die Schaffung von Parallelstrukturen aus und verteidigte den Apothekennotdienst in seiner jetzgen Form.

Ganz am Schluss der Anhörung wollte Dirk Heidenblut (SPD) von Overwiening wissen, ob sie die Gefahr einer Parallelstruktur zu den nacht- und notdiensthabenden Apotheken sieht. Mehrfach wurde die Abda-Präsidentin unterbrochen, weil die Redezeit bereits abgelaufen war.

„Die ambulante Notfallversorgung funktioniert ja heute im Zusammenspiel von notdiensthabenden Praxen und Apotheken. Und das funktioniert auch sehr gut“, so Overwiening. Täglich seien 1200 Apotheken dezentral am Netz, die die Menschen im Notfall mit den Arzneimitteln versorgten, die sie brauchten. Das System funktioniere. Auch von Patientenbeauftragen seien bislang keine Beschwerden gekommen, dass die Versorgung nicht reibungslos funktioniere.

Natürlich sei es immer ein berechtigtes Anliegen, die Versorgung noch weiter zu verbessern, effektiver zu machen, Effizienzen zu heben und schneller und gesteuert zu versorgen.

„Wir sind insbesondere auf die Arzt-Apotheker-Kommunikation angewiesen“, so die Abda-Präsidentin. Diese gelte es zu intensivieren. „Zum Beispiel über die Digitalisierung. Da haben wir tolle Dinge über die TI, dass wird das verbessern können.“

Dagegen führten neuen Strukturen – Parallelstrukturen – zu keinem Nutzen, sondern gefährdeten die bestehenden Strukturen.

Geplant ist die Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese sollen flächendeckend an ausgewählten Krankenhäusern aufgebaut werden und bestehen aus einer Notaufnahme und einer Notdienstpraxis. Beide haben einen gemeinsamen Tresen, an dem entschieden wird, ob Patient:innen in der Notaufnahme oder der Notdienstpraxis behandelt werden müssen. In den INZ können sowohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als auch ein Rezept ausgestellt werden. Hier kommen die Apotheken ins Spiel. Denn Patient:innen sollen die benötigten Arzneimittel direkt vor Ort erhalten und weite Wege zu Notdienstapotheken künftig entfallen.

Dazu heißt es: „Zur Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten einer Notdienstpraxis mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten hat die zuständige Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit dem Träger des Krankenhauses, mit dessen Notaufnahme die Notdienstpraxis ein Integriertes Notfallzentrum bildet, einen in § 12b Absatz 1 Satz 1 des Apothekengesetzes genannten Vertrag mit dem Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke zu schließen.“ Gibt es keinen Vertrag, dürfen Ärzt:innen der Notdienstpraxis Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte selbst abgeben.

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