Gesundes-Herz-Gesetz

Overwiening: Mehr pDL nur bei anwesenden Approbierten

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Berlin -

Heute hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erfolgreich das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) durch das Kabinett gebracht. Ärzt:innen begrüßen die nun vorgenommenen Anpassungen, lehnen aber die stärkere Einbindung der Apotheken in Form von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ab. Widerstand kommt auch von den Krankenkassen. Die Abda sieht ebenfalls weiterhin Verbesserungsbedarf – vor allem im Hinblick auf parallele Pläne im Apotheken-Reformgesetz (ApoRG).

Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening begrüßt das grundsätzliche Bestreben der Bundesregierung, mit dem GHG verschiedenen Erkrankungen vorbeugen zu wollen. „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande weiterhin die häufigste Todesursache – sie sind für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen“, so Overwiening.

Bereits heute würden Apotheken hier unter anderem in Form der pDL unterstützen; der Ausdehnung dieser Angebote stehe die Abda sehr aufgeschlossen gegenüber. Man wolle sich hier konstruktiv in das nun anstehende parlamentarische Verfahren einbringen, denn noch ist unklar, wie die neuen pDL genau aussehen sollen. „Klar ist aber, dass die Apotheken solche neuen Leistungen nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist. Dabei sind den Apotheken auch die Investitionskosten, die durch die Anschaffung der Messgeräte zu erwarten sind, zu erstatten“, so Overwiening.

Bei ohnehin bestehendem Kostendruck und Personalmangel sei zu beachten, „dass die im GHG vorgesehenen Präventionsleistungen in den Apotheken nur erbracht werden können, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinen versorgungsfeindlichen Ideen in der geplanten Apothekenreform abrückt“, heißt es von der Abda-Präsidentin. „Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss.“

Dass das BMG nun im Rahmen des ApoRG den für pDL vorgesehenen Vergütungstopf zugunsten eines besser bezahlten Notdienstes abschmelzen wolle, sei kontraproduktiv. „Sowohl die pDL als auch die Nacht- und Notdienste sind für die Bevölkerung essenzielle Leistungen, von denen die Patientinnen und Patienten nur profitieren, wenn Apotheken sie wirtschaftlich erbringen können“, so Overwiening abschließend.

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