Rettungspaket statt Umverteilung

Overwiening: „2027 ist zu spät“

, Uhr
Berlin -

Die Erhöhung des Apothekenhonorars ist eine der zentralen Forderungen der Apothekerschaft. Im Dezember hatte die Abda die künftige Dynamisierung des Fixums als kleinen Durchbruch gefeiert. Jetzt ist auch der Standesvertretung klar, dass die Regelung vor 2027 gelten muss – und auch das Fehlen des Ausgangswertes im Eckpunktepapier wird plötzlich thematisiert.

Die Erhöhung und Dynamisierung des Fixums sind zwei der insgesamt zehn Forderungen, die die Abda im Frühjahr 2023 beschlossen hatte. Allerdings gilt die Regelung erst ab 2027 – bis dahin werden die Apotheken nicht nur mit demselben Honorar auskommen müssen, sondern wenn nach dem Willen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sogar mit einer Umverteilung: Die prozentuale Spanne soll in zwei Schritten von 3 auf 2 Prozent gesenkt werden; die frei werdenden 300 Millionen Euro sollen auf das Fixum umgelegt werden.

Die Abda hatte ursprünglich ein Fixum von 12 Euro gefordert; beim Deutschen Apothekertag (DAT) hatte Geschäftsführerin Claudia Korf einen Dynamisierungsfaktor präsentiert, nach dem das Fixum schon jetzt bei 10,87 Euro liegen müsste. Im Eckpunktepapier findet sich dazu nichts: „Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird die Vereinbarung einer Anpassung des Festzuschlags auf den GKV-Spitzenverband und die Apothekerschaft im Benehmen mit der PKV übertragen. Die Verhandlungen sind unmittelbar nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen aufzunehmen“, heißt es dort. Grundlage solle ein Gutachten sein, dass die Parteien im Rahmen der Verhandlungen im Jahr 2025 in Auftrag geben können.

Overwiening fordert von der Politik eine zügige Erhöhung des Apothekenhonorars. „Wir werden heute so honoriert wie vor 20 Jahren“, so die Abda-Präsidentin auf einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care (BMC) in Berlin. „Wir haben überhaupt keine Anpassung.“ Zuletzt war seitens der Abda mehrfach die Forderung nach einem Apotheken-Rettungspaket laut geworden.

„Von welchem Ausgangswert gehen wir denn aus? Es wird in die Zukunft verlagert. Es ist schön, wenn ein Gesundheitsminister im Dezember 2023 sagt, ihr müsst das im Jahr 2027 mal anders machen“, so Overwiening. Das könne aber heute die Apotheke vor Ort nicht stabilisieren. „2027 ist zu spät.“

Die Rückkehr zum Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro im Jahr 2025 bezeichnet Overwieng als „nichts Neues“. „Eine Meldung wäre es gewesen, wir ziehen das vor und nehmen die Kürzung am 1. Februar 2024 zurück!“

Ein Teil der Wertschätzung durch die Politik sei auch, dass die Apotheken eine adäquate Honorierung bekommen. „Ich weiß nicht, warum es Apothekerinnen und Apotheker nicht erlaubt sein soll, dass sie über ihr Honorar sprechen.“ Es gebe immer noch die alte Mär, dass man in der Apotheke genug verdiene. Das sei auch im Gespräch mit Lauterbach deutlich geworden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Bei kaum längeren Fahrzeiten
Bessere Schlaganfallversorgung möglich
Mehr aus Ressort
Ersatzkassen-Rabattverträge
Antibiotika: 9 von 14 kommen aus Europa
„Wo ist unser Selbstbewusstsein?“
Dobbert rechnet mit Abda ab

APOTHEKE ADHOC Debatte