Nordrhein: Kampf gegen Produktbeigaben APOTHEKE ADHOC, 21.08.2014 08:56 Uhr
Produktzugaben sind in den Apotheken schon lange keine Seltenheit mehr: Ein Desinfektionsgel zum Ambroxol-Saft, ein Hollywood-Film zum Cetebe-Erkältungstrunk oder ein Erste-Hilfe-Set zu Fenistil – das sind nur einige Aktionen der jüngeren Vergangenheit. Nicht bei allen Apothekern sind diese „On-Pack-Promotions“ beliebt. So will der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München erneut versuchen, solche Zugaben zu verbieten.
Der AVNR hat zusammen mit Kammer und Verband Baden-Württemberg einen Antrag gestellt, um „On-Pack-Promotions“ zu verbieten. Demnach soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, den „Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Kombination mit Zugaben, die keine anwendungs- oder applikationsunterstützende Funktion haben“, zu untersagen.
Die Hersteller würden zunehmend den Verkauf von Arzneimitteln mit Produktmustern oder Beigaben wie Apfelsinenschälern oder Halstüchern bewerben, kritisieren Kammer und Verbände. Dadurch würden beim Patienten falsche Kaufanreize gesetzt. „Der Kauf eines Arzneimittels sollte ausschließlich indikationsgesteuert und bedarfsgerecht sein und nicht durch den Miterwerb kostenfreier Zugabeartikel induziert werden“, so die Antragsteller. Ein Verbot der Promotionartikel diene daher dem Verbraucherschutz.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der AVNR einen Antrag zum Verbot von „On-Pack-Promotions“ gestellt. Verbandschef Thomas Preis hatte argumentiert, die Beigaben führten zur „Trivialisierung des Arzneimittels“. Der Antrag wurde abgelehnt. Ein Delegierter hatte vorgebracht, es stehe jedem Apotheker frei, die Präparate nicht einzukaufen oder die Zugaben etwa für eine Weihnachtsverlosung beiseite zu legen.
Fehlanreize sollen auch an anderer Stelle verhindert werden: Die Apothekerkammer schlägt in einem weiteren Antrag vor, OTC-Arzneimittel wieder der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu unterstellen. Die Bezugskonditionen für die Apotheken sollen unverändert bleiben. Auf diese Weise soll im Interesse des Verbraucherschutzes ein Preiswettbewerb auf der letzten Handelsstufe verhindert werden.
Rückenwind hat die Kammer von der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) bekommen: Sie hatte wiederholt den Preiswettbewerb im OTC-Bereich kritisiert.
Die Kammer betont, dass laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für OTC-Präparate die gleiche Beratungsqualität und -intensität an den Tag zu legen sei. Durch die Aufhebung der Preisbindung seien jedoch vor allem wirtschaftliche und wettbewerbliche Aspekte betont und die heilberufliche Beratung ausgeblendet worden. Da aber die Anzahl der aus der Verschreibungspflicht entlassenen Substanzen wachse, gewinne die Beratung bei der Abgabe von OTC-Arzneimitteln weiter an Bedeutung.
Der AVNR fordert zudem, dass OTC-Arzneimittel für Jugendliche bis 18 Jahre wieder von den Krankenkassen erstattet werden. Der Verband argumentiert, OTC-Arzneimittel sparten dem Gesundheitssystem langfristig Kosten, da Krankheiten gelindert würden. Es sei daher sinnvoll, auch für Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr die Kosten zu übernehmen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Jugendlichen oft noch zur Schule gingen oder eine Ausbildung absolvierten und somit nicht über die finanziellen Mittel für OTC-Arzneimittel verfügten. Ähnliche Forderungen hat der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) seit Jahren.