OTC-Medikamente

Homöopathika: CDU-Expertin hinterfragt Apothekenpflicht

, Uhr
Berlin -

Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, ist keine Freundin von Homöopathika. Sie erneuerte ihre Forderung nach einer klaren und verständlichen – oft abschreckenden – Kennzeichnung entsprechender Präparate. Zudem sollte die Apothekenpflicht überarbeitet werden.

„Wir erwarten heutzutage, dass wir in allen Bereichen unseres täglichen Lebens angemessen und verständlich informiert werden“, sagt Heil. „Das beginnt beim morgendlichen Frühstück und endet beim Mietvertrag. Die Information in deutscher Sprache ist dabei selbstverständlich. Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen mit ausschließlich lateinischen Bezeichnungen ist dagegen nicht zeitgemäß und widerspricht allen Ansätzen der modernen Verbraucherinformation.“

Nur wer verstehe, was konkret drin sei, könne sich damit auseinander setzen. „Hier besteht Änderungsbedarf.“ Außerdem müsse die Apothekenpflicht für homöopathische Mittel überdacht werden: „Für die meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten dem durch eine klare Regelung entgegenwirken.“

Bereits 2014 hatte sich Heil dafür stark gemacht, dass die Inhaltsstoffe der Präparate ins Deutsche übersetzt werden, denn Verbrauchern bleibe der Grundstoff der Produkte oft verborgen. „Ich will mehr Ehrlichkeit in die Diskussion bringen“, sagte sie damals. „Ich wehre mich dagegen, dass Homöopathie so ein Mäntelchen trägt, alles sei natürlich und gesund, man sammele Kräuter und mache Mittel daraus.“ Tatsächlich würden Dinge verarbeitet, die niemand als Medikament einnehmen wolle: Excrementum caninum (Hundekot) gegen das Nesthockersyndrom, Mephitis putorius (Stinktiersekret) gegen Hysterie, Blatta orientalis (Kakerlake) gegen Asthma,

„Gerade wenn Menschen krank sind, sind sie besonders verletzlich und anfällig für alternative Heilsversprechen“, so Heil. Apothekenpflicht und die Kostenübernahme durch Krankenkassen vermittelten Verbraucher den Eindruck, homöopathische Mittel seien ebenso wirksam wie schulmedizinische Medikamente.

Zuletzt hatte sich der Vorsitzendendes Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, gegen Homöopathika stark gemacht. Mit der Homöopathie auf Kundenfang zu gehen, sei nicht mit der Verantwortung der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten vereinbar. Ein Nutzennachweis für die alternative Heilmethode fehle, man solle die Kostenübernahme nicht nutzen, um die Kunden in die Kasse zu kriegen, so Hecken im Beitrag.

Laut Hecken, der im G-BA mit festlegt, was die Kassen zahlen müssen, geben die Kostenträger etwa 20 Millionen Euro für die sanfte Heilmethode aus – als zusätzliche freiwillige Leistung. Die Gefahr: Die Versicherten vertrauen ihrer Krankenkasse, was die zahlt, müsse gut und wirksam sein. Krankenkassen würden schließlich keinen Schwachsinn bezahlen. Der G-BA-Chef würde den Kassen die Erstattung gerne verbieten

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Fokus auf Mengen“
Bayer plant OTC-Offensive
Veränderungen durch Skonto-Urteil
Direktbestellung oder Großhandelsbezug?
Anpassung der Produktinformation
Kein Diclo-Gel für Schwangere

APOTHEKE ADHOC Debatte