Spenderregister

Organspende: Pilsinger will Registrierung in Apotheken

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Berlin -

Ab dem 18. März soll das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante „Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende“ in Betrieb genommen werden. Dann soll es möglich sein, die Zustimmung über die eID zum Beispiel beim Personalausweis und später im Jahr auch per Gesundheits-ID zu erteilen. Doch das ist nicht genug – findet Stephan Pilsinger (CSU). Eine Eintragung in das Register müsse nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei Apotheken und in Praxen möglich gemacht werden.

Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2022 zufolge stehen ganze 84 Prozent dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Auch die Anzahl an Menschen mit einem Organspendeausweis steigt an. Trotzdem ist die Anzahl an gespendeten Organen immer noch um ein Vielfaches kleiner als die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die darauf angewiesen sind. 2022 warteten fast 8500 Menschen auf ein Spenderorgan, doch bundesweit wurden nur 869 Organe gespendet. Die Bereitschaft scheint also da zu sein, trotzdem gehen immer noch wenige Menschen den Schritt und stimmen der Spende schriftlich zu. Das aber ist nötig, um Spender zu sein.

Registrierung in der Apotheke

Um die Menschen besser zu erreichen und das Register zu füllen, müsse die Zugänglichkeit weiter erhöht werden, indem auch in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken eine Registereintragung erfolgen könne, so Pilsinger. „Eine Registrierung über die eID oder die Gesundheits-ID ist ja nicht falsch, auch wenn es am Anfang wahrscheinlich auch technische Pannen – wie jetzt beim E-Rezept – geben kann. Aber damit tun sich vor allem ältere oder behinderte Menschen schwer, die vielleicht gar keinen digitalen Zugang haben oder damit nicht zurechtkommen. In der Arztpraxis oder in der Apotheke sind immer geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da, die das erklären und steuern können. Dafür sollten die Praxen und Apotheken dann auch gesondert honoriert werden.“

Außerdem schlägt er vor, dass jeder Versicherte zu einer Stellungnahme in Bezug auf die Spendebereitschaft verpflichtet werden soll. Es solle sogar Sanktionen in Form von zusätzlichen Krankenkassenbeiträgen geben, um den Druck zu erhöhen. „Dass sich wirklich jeder nach zweimaliger Aufforderung durch die Krankenkasse entsprechend der drei Optionen rückmelden muss, halte ich für den einzigen Weg, um das Register tatsächlich zu befüllen. Sonst ist das Ganze ein Datenpool ohne Daten. Das bringt niemandem etwas, insbesondere nicht den Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind“, erklärt Pilsinger.

Widerspruchslösung

Schon 2019 hatten der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zusammen mit dem heutigen Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) einen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung vorgelegt, der im Bundestag allerdings keine Zustimmung erhalten hatte. Doch die Widerspruchslösung würde auch Menschen automatisch zu Spendern machen, die sich mit dieser schwierigen Thematik aus kognitiven Gründen gar nicht befassen könnten, meint Pilsinger.

„Als Arzt habe ich regelmäßig auch diese Personengruppe als Patienten vor mir, daher weiß ich, dass sie die Dimension dieser Entscheidung gar nicht tiefer erfassen können. Es wäre für mich daher zutiefst unethisch, diese kognitiv benachteiligten Mitbürger automatisch zu Spendern zu erklären. Im Rahmen meines Vorschlags einer verbindlichen Entscheidungslösung könnten diese Personen einfach ankreuzen ‚Ich kann mich nicht entscheiden‘ – und das war's.“





 

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