Länder gegen DrEd APOTHEKE ADHOC, 25.10.2013 14:50 Uhr
Die Gesundheitsexperten der Länder starten eine Initiative gegen Dienste
wie DrEd, bei denen Ärzte online Rezepte ausstellen, ohne den Patienten
je gesehen zu haben. Verschreibungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
sollten ausnahmsweise nicht anerkannt werden, die ohne persönlichen
Patientenkontakt ausgestellt werden, heißt es in einer Empfehlung des
Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Das Plenum soll die
Bundesregierung auffordern, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Versorgung per Arzneimittel- beziehungsweise
Apothekengesetz entsprechend einzuschränken.
Zur Begründung wird auf die Richtlinie verwiesen, in der Einschränkungen bezüglich der Anerkennung persönlicher Verschreibungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sogar zulässig sind, sofern sie nicht über das erforderliche Maß hinaus gehen und nicht diskriminierend sind.
„Auf Grund der mit reinen Fernbehandlungen verbundenen Gefahren für die Patientengesundheit, wie etwa das erhöhte Risiko von Fehldiagnosen, ist eine Einschränkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen angezeigt und erforderlich, soweit es sich um ärztliche oder zahnärztliche Verschreibungen handelt, die ohne vorherigen unmittelbaren Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt werden“, heißt es in der Begründung zur Empfehlung.
Während Fernbehandlungen und Verschreibungen ohne Patientenkontakt in Deutschland gegen das ärztliche Berufsrecht verstoßen, sind sie in Großbritannien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Problematik sei bereits in Zusammenhang mit den formalen Anforderungen an Rezepte diskutiert worden; da man sich dazu aber auf keine Vorgaben geeinigt habe, müsse nun eine Einschränkung auf nationaler Ebene geprüft werden.
Derweil feiert DrEd das Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie als Freibrief für das Online-Rezept: Ab sofort sei festgeschrieben, dass der am Sitzort des Arztes geltende Rechtsrahmen auch bei der telemedizinischen Behandlung von Patienten im Ausland anzuwenden ist.
„Im Fall von DrEd erhalten nun alle Patienten vollständige Rechtssicherheit, dass die Behandlung dem höherrangigen Europarecht entspricht und die von DrEd ausgestellten Rezepte genauso in allen Apotheken Gültigkeit haben, wie von lokalen Ärzten ausgestellte Verordnungen.“