ALBVVG-Änderungen „unverständlich“

Onkologika: Engpässe belasten Patienten-Arzt-Verhältnis

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Berlin -

Der Tamoxifen-Engpass aus dem vergangenen Jahr ist in vielen Apotheken besonders in Erinnerung geblieben. Trotzdem spielen Onkologika im Kabinettsentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbes­serungsgesetzes (ALBVVG) keine Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinischer Onkologie (DGHO) versteht nicht, warum Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hier zurückgerudert ist.

Die Nichtverfügbarkeit von Tamoxifen, aber auch nabPaclitaxel beim Bauch­speicheldrüsenkrebs und Calciumfolinat für die unterstützende Krebstherapie waren Teil der öffentlichen Diskussion. Von den Lieferengpässen sind meist nicht die neuen Arzneimittel betroffen, sondern die, die schon seit vielen Jahren eingesetzt werden und als Generika verfügbar sind. Laut DGHO sind aktuell die Hälfte der in Deutschland zugelassenen Krebsarzneimittel Generika. Für die Verordnenden sei jeder Engpass zeitaufwändig, erfordere besondere Anstrengungen zur Beschaffung der Arzneimittel und bedeute eine Belastung für das Patienten-Arzt-Verhältnis.

Im Referentenentwurf des ALBVVG waren viele Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung aufgeführt, die sowohl für Kinderarzneimittel als auch Antibiotika und für die Krebstherapie erforderlichen Arzneimittel gelten sollten: Die verpflichtende Lagerhaltung unverzichtbarer Arznei­mittel, Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen, Förderung von kurzen Lieferketten und ein Frühwarnsystem. Wären diese Regelungen früher eingeführt worden, hätte der Tamoxifen-Engpass wohl vermieden werden können, so die DGHO.

Patient:innen, die auf die lebensnotwendigen Arzneimittel angewiesen sind, Verordner:innen, Hersteller und auch Apotheken begrüßten die geplanten Maßnahmen, im Kabinettsentwurf von Anfang April sind diese allerdings nicht mehr für die Onkologika vorgesehen.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hatten darauf hingewiesen, dass es keine „Priorität“ für Krebspatienten gegenüber anderen lebensgefährlichen und belastenden Erkrankungen geben dürfe, so die DGHO. Sie hätten jedoch die Onkologie sowie bestimmte Bereiche der Pädiatrie und der Infektiologie als „Pilotprojekt“ zur Umsetz­barkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer kurzen Evaluierungsfrist akzep­tiert.

Man überlege aktuell seitens Bundesgesundheitsministerium, die Maßnahmen auch auf Onkologika auszudehnen, der Minister wollte sich diesbezüglich aber nicht weiter festlegen. Das helfe den Betroffenen nicht, so die DGHO. Das Vorgehen Lauterbachs sei „unverständlich“ und führe zu einem „unnötigen Vertrauensverlust“.

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