Die österreichischen Apotheker sehen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Fremdbesitzverbot als positives Zeichen für den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Alpenrepublik: „Dieses Urteil bestätigt indirekt auch unsere österreichischen Regelungen zum Fremdbesitz“, sagte Apotheker Heinrich Burggasser, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK).
Zwar würden die beiden EuGH-Verfahren gegen Italien und Deutschland in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu dem von der EU-Kommission 2005 gegen Österreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren stehen. Dennoch sei das Urteil des EuGH maßgeblich für den weiteren Verlauf des österreichischen EU-Mahnverfahrens. Die Rechtmäßigkeit der bestehenden Eigentümerregelungen bei Apotheken sollte laut ÖAK mit dem Urteil geklärt sein.
Österreich war wegen seines Mehrbesitzverbots sowie der Bedarfsprüfung von der EU-Kommission verwarnt worden. Auch das österreichische Apothekengesetz schließt den Betrieb von Apotheken durch Kapitalgesellschaften aus. Apotheken dürfen in Österreich nur als Einzelunternehmen des Apothekers oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Apothekers geführt werden.
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