Manchmal geht es selbst in der Juristerei kurios zu: Dass er mit seinem Verfahren gegen das Fremd- und Mehrbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgerechnet gegen den Anwalt unterlag, den er selbst ausgebildet hatte, dürfte für den ehemaligen Celesio-CEO Dr. Fritz Oesterle einen besonderen Beigeschmack gehabt haben. Jetzt ist der Anwalt der Apotheker von damals, Dr. Heinz-Uwe Dettling, zum Weltkonzern Ernst & Young (EY) gewechselt.
Als Dettling 1993 zur Stuttgarter Kanzlei Oppenländer kam, war er zunächst ausschließlich für gesellschaftsrechtliche Themen zuständig. Um Apothekenthemen kümmerte sich Oesterle, der das Anwaltsbüro 1989 gemeinsam mit dem Namensgeber und späteren Celesio-Hausnotar Frank Oppenländer gegründet hatte. Zu den Mandanten der Kanzlei gehörten verschiedene Pharmazeuten, etwa das Apothekerehepaar Fritsch aus Leipzig, aber auch der Großhändler Gehe.
Als Oesterle, intern kurz Ö genannt, fünf Jahre später Konzernchef bei Gehe wurde, übernahm Dettling seinen Bereich mit. Kein Fehler, wie sich herausstellen würde. Denn nun landeten einige große Fälle auf seinem Tisch. 2002 brachte er vor dem Bundesverfassungsgericht eine berufsrechtliche Geldbuße zu Fall, die gegen eine bayrische Apothekerin verhängt worden war. Sie hatte Klinikware an Endverbraucher abgegeben – eigentlich ein Spezialfall. Doch die Begründung, mit der die Richter damals die Rx-Preisbindung im Grundsatz verteidigten, werde noch heute in der DocMorris-Verfahren zitiert.
2004 war Dettling wieder in Karlsruhe. Damals führte er für Markus Kerckhoff, einen Apotheker aus Bergisch Gladbach, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Versandverbot für Impfstoffe. Wieder war er erfolgreich, Kerckhoffs Schloss-Apotheke gehört heute zu den Top-5-Lieferanten für die Arbeits- und Betriebsmedizin. Die Argumente von damals könnten eine neue Bedeutung gewinnen, wenn sich die GroKo zu einem Rx-Versandverbot durchringen und dieses auf den rechtlichen Prüfstand gestellt würde.
Die größte Bekanntheit dürfte Dettling aber sein Auftritt vor dem EuGH eingebracht haben: Als Anwalt vertrat er die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, die sich gegen die Filiale der damals zu Celesio gehörenden Versandapotheke DocMorris in ihrer Stadt zur Wehr setzte. „Arzneimittelabgabe ist keine Fließbandarbeit“, argumentierte Dettling in der mündlichen Verhandlung im September 2008. Während bei Kapitalgesellschaften die persönliche Haftung der Eigentümer ausgeschlossen sei und die verschiedenen Funktionen im Unternehmen aufgespalten würden, sei in Apotheken nicht nur das Gewinn-, sondern auch das Versorgungsinteresse auf der Eigentümerebene angesiedelt. „Die ordnungsgemäße Versorgung ist bei Eigentümerapotheken ‚Chefache‘“, so Dettling.
Vom Saulus zum Paulus? Eigentlich nicht, sagt Dettling. Ihm sei es stets darum gegangen, die Sachen differenziert zu betrachten und dann eine sachgerechte und angemessene Position zu vertreten. Oesterles Prozesse gegen die damaligen Werbebeschränkungen findet er auch im Rückblick „zeitgerecht“, genauso wie er nach wie vor keinen Sinn darin sieht, den Versand von Impfstoffen an Ärzte zu verbieten.
Anders sehe die Sache beim Versand an Endverbraucher aus. Und auch von Apothekenketten hält er nach wie vor nichts. „Für mich ist Freiberuflichkeit seit jeher der modernere Ansatz“, sagt Dettling, der sich selbst als Verfechter eines auf die Verantwortung ausgerichteten Liberalismus sieht. Die Rx-Preisbindung hat er erst im vergangenen Jahr als Coautor eines Gutachtens verteidigt. Selbst ein Rx-Versandverbot hält er für rechtlich haltbar.
Seit Anfang Februar ist Dettling nicht mehr für Oppenländer tätig. Von seinen bisherigen Partnern habe er sich im Guten getrennt. „Es war Zeit für neue Herausforderungen und neue Möglichkeiten.“ Bei EY Law soll er nun als Leiter der Rechtsberatung dabei helfen, den interdisziplinären Bereich Life Sciences aufzubauen.
Dettling freut sich darauf, auf ein Team von rund 100 Beratern aus allen Bereichen zurückgreifen zu können. Der interdisziplinäre Ansatz ist das, was seiner Meinung nach vielen Projekten noch fehlt. Als Beispiel nennt er das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), dem er jegliche juristische Expertise abspricht und dem er demnächst mit einer eigenen Analyse entgegentreten will.
Auch wenn er für den Weltkonzern – EY gehört zu den „Big Four“, die zwei Drittel des Marktes auf sich vereinen – zunächst vor allem den Pharmabereich aufbauen soll: Laut Dettling brauchen auch die Apotheken für die künftigen Debatten dringend interdisziplinäre und internationale Expertise. „Aus meiner Sicht wären die Apotheken gut beraten, ihre Themen möglichst groß anzugehen.“
APOTHEKE ADHOC Debatte