Apotheken können in der kommenden Woche erstmals den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax über den Großhandel bestellen. Die exklusive Belieferung der Länder wurde vorerst gestrichen.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) können alle Leistungserbringer nach 3 Absatz 1 Satz 1 Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) am Dienstag erstmalig den Impfstoff Nuvaxovid bestellen. Die Regelung gilt also nicht nur für Praxen, sondern auch für Apotheken, in denen gegen Covid-19 geimpft wird. Bestellt wird bis Dienstag, der Impfstoff wird erstmalig in KW 12 über den Großhandel ausgeliefert. Die Bestellmengen sind nicht gedeckelt.
Für die Bestellung gelten folgende PZN:
Ein Vial enthält zehn Dosen. Der Impfstoff wurde bereits in die Arbeitshilfe zur Begleitdokumentation aufgenommen. Die Handlungsempfehlungen zur Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen sowie die Leitfäden zur Abrechnung werden in Kürze angepasst.
Für Comirnaty (Biontech) gibt es unveränderte Höchstbestellmengen:
Laut BMG muss damit gerechnet werden, dass auch weniger als 240 Dosen Comirnaty geliefert werden.
Für Bestellungen von Spikevax (Moderna) oder Covid-19-Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) gibt es keine Höchstmengen, genauso wie für Comirnaty für Kinder (5 bis 11 Jahre). Letzterer kann nicht für die Anwendung in der Apotheke bestellt werden, da diese nicht möglich ist. Ärzt:innen sollen laut BMG auf der Verordnung kenntlich machen, wenn der Impfstoff für Zweitimpfungen genutzt werden soll. Diese Bestellungen sind von Großhandel und Apotheken prioritär zu beliefern, um den zeitgerechten Abschluss der Impfserie zu gewährleisten.
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