Nutzenbewertung

vdek: Erstattungspreise sollen rückwirkend gelten

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Berlin -

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) will Wucherpreise bei neuen innovativen Medikamenten unterbinden. Um die „Mondpreise“ in den ersten zwölf Monaten zu verhindern, sollen die mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungspreise rückwirkend – also mit dem ersten Monat des Inverkehrbringens – gelten und nicht erst ab dem 13. Monat, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Bei dem Hepatitis-Medikament Sovaldi etwa zeige sich, dass einige Pharmahersteller „eine völlig überzogene Hochpreispolitik betreiben“, erklärte Elsner. Für das Präparat verlangt der Hersteller Gilead knapp 20.000 Euro je Packung, das sind mehr als 700 Euro pro Tablette.

Sovaldi sei kein Einzelfall. Insbesondere im Bereich der Krebstherapie oder der seltenen Erkrankungen kämen zahlreiche neue Medikamente auf den Markt, für die die Pharmahersteller horrende Preise verlangten, bevor nach der „Schonfrist“ von zwölf Monaten der Preis reguliert werde.

Weitere Beispiele für die Hochpreispolitik der Hersteller seien das Präparat Yervoy zur Behandlung von Hauttumoren mit einem Verkaufspreis von mehr als 14.000 Euro oder Kalydeco zur Behandlung der zystischen Fibrose mit einem Preis von 22.000 Euro.

Beide Medikamente sind nach 2011, also nach der Einführung der frühen Nutzenbewertung, auf den Markt gekommen. „Das sind Wucherpreise und nicht mit den Kosten für Herstellung und Entwicklung begründbar“, so Elsner.

Die Rückabwicklung dürfte kein Problem darstellen, denn schon heute sei dieses Verfahren bei den Krankenkassen gängige Praxis, wenn das Preisfindungsverfahren länger als zwölf Monate dauere.

Elsner betonte zudem, dass in anderen europäischen Ländern strengere Regeln zur Preisregulierung gelten würden: In Frankreich erfolge ein ähnliches Verfahren wie in Deutschland seit dem AMNOG, allerdings würden dort die Preisverhandlungen durch eine staatliche Institution geführt. In Schweden gelte eine Positivliste für erstattungsfähige Arzneimittel mit entsprechenden Preisen.

Seit 2011 wird für neue Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eine „frühe Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgeführt. Diese erfolgt innerhalb von drei Monaten. Nach Veröffentlichung hat der G-BA weitere drei Monate Zeit, einen Beschluss über den Zusatznutzen zu fassen, um damit einen rechtlich tragfähigen Rahmen für die Preisverhandlungen zu schaffen.

Nur wenn das Arzneimittel einen Mehrwert hat, darf der Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband einen Preis aushandeln. Hat es keinen Zusatznutzen, droht die Festbetragsgruppe. Die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller dauern weitere sechs Monate. Kommt in dieser Zeit kein Verhandlungsergebnis zustande, entscheidet eine Schiedsstelle über den Erstattungsbetrag, der rückwirkend ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des neuen Arzneimittels gilt.

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