Versicherungspflicht

Nur wenige Rückkehrer

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Von der seit dem 1. April bestehenden Rückkehrmöglichkeit zu einer Krankenkassen machen anscheinend weit weniger Nichtversicherte Gebrauch als von der Bundesregierung erwartet. Nach einer Umfrage der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Halle) sind es bundesweit nur einige Tausend. Das Gesundheitsministerium rechnete mit mindestens 200.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Mit dem GKV-WSG sollten diese wieder zu ihrer alten Versicherung zurückkehren können.

Bei der Barmer Ersatzkasse und der Techniker Krankenkasse sind es nach Angaben der Zeitung bundesweit jeweils etwa 1.000 Rückkehrer. Die DAK zählte 2.000 und die bundesweit vier größten Betriebskrankenkassen zusammen 500 Rückkehrer.

Seit dem 1. April besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten, gleich aus welchen Gründen sie ihren Versicherungsschutz verloren haben. Die Kassen, bei denen die Betreffenden zuletzt versichert waren, sind dazu verpflichtet, sie wieder aufzunehmen. Seit dem 1. Juli gilt das gleiche Rückkehrrecht für ehemals privat Versicherte. Doch auch hier sei die Nachfrage bislang sehr verhalten, sagte eine Sprecherin des Verbandes der privaten Krankenversicherung.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium erklärt die geringe Nachfrage nach Angaben des Blattes damit, dass «wohl vor allem junge und gesunde Selbstständige Beiträge sparen wollten». Sie würden offenbar ausloten, wie lange sie die Neuregelung umgehen könnten. In einer anderen Stellungsnahme des Ministeriums hieß es, das Rückkehrrecht habe sich bereits für die Versicherten gelohnt, die nun wieder krankenversichert seien. Wichtig sei zudem, dass weder gesetzliche noch private Krankenversicherungen in Zukunft den Krankenversicherungsschutz entziehen könnten. Die Neuregelung werde sich weiter durchsetzen, schließlich bestehe das Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung erst seit zwei Wochen.

Wer sich nicht krankenversichert, wird nur im Notfall versorgt und muss die Beiträge für die Zeit ohne Versicherung nachzahlen. Eine auf Notfälle beschränkte Versorgung gilt seit der Reform auch für regulär Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen.

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