Eigene APP

Nun doch: DAV plant Rezept-App

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Berlin -

Vor knapp drei Jahren beschloss der Deutsche Apothekertag (DAT) auf die Entwicklung eigener digitaler mobiler Angebote zu verzichten. Jetzt schiebt der DAV den Beschluss beiseite und führt eine eigene App ein: „Deutschlands Apotheker wollen allen Patienten in Deutschland eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App anbieten, mit der sie in Zukunft ihr E-Rezept einsehen und sicher einlösen können“, kündigte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), beim 56. DAV-Wirtschaftsforums an. Damit reagiert der DAV nicht nur auf die Einführung des E-Rezepts, sondern auch auf Angebote und Ankündigungen der jüngsten Zeit zum Auf- und Ausbau digitaler Bestellplattformen.

Mit der Web-App des DAV soll jeder Patient sein E-Rezept in jeder beliebigen Apotheke einlösen können und beispielsweise auch nachfragen können, ob ein Arzneimittel vorrätig ist. Geplant seien auch Zusatzfunktionen, die die Arzneimitteltherapietreue und -sicherheit verbessern, zum Beispiel Einnahmeerinnerungen oder Hinweise zum Ablaufdatum der Medikamente. Die Einführung des elektronischen Rezepts sei im Rahmen der Telematik-Infrastruktur der Gematik verbindlich vorgesehen, aber bislang gibt es keine einheitliche Lösung, wie der Patient seine E-Rezepte lesen, verwalten und einlösen könne.

„Das Vertrauen, das die Menschen uns Apothekern tagtäglich entgegenbringen, müssen wir auch in der digitalen Welt erfüllen“, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Patienten fordern die Sicherheit ihrer Daten, die freie Wahl ihrer Apotheke und die Unabhängigkeit der heilberuflichen Leistung. Sie möchten ihre E-Verordnung lesen können. Sie möchten entscheiden, welcher Apotheke sie diese Verordnung übergeben, oder aber, diese möglicherweise gar nicht einzulösen.“

Becker weiter: „Deswegen entwickelt der Deutsche Apothekerverband zurzeit eine Web-App. Die Web-App des DAV soll allen Apotheken diskriminierungsfrei und wettbewerbsneutral zur Verfügung stehen. Neben verbandspolitischer Rückendeckung und ausreichenden Ressourcen braucht das Projekt aber vor allem das Engagement der Apotheken selbst. Nur, wenn möglichst alle hinter dem Projekt stehen und mitmachen, haben wir Erfolg. Heute Morgen haben wir die Internetseite www.dav-app.de freigeschaltet, über die Apotheken weitere Infos erhalten und Interesse zeigen können.“ Die App solle mehr sein, als eine einfache Smartphone-App. „Die Web-App des DAV ist eine webbasierte betriebssystemunabhängige Anwendung, die ausgehend vom Patienten gedacht ist und ihn bei seinen Bedürfnissen abholt“.

Zum 1. April haben Noweda/Burda ihren Zukunftspakt mit der App „IhreApotheken.de“ und dem Magazin „Mylife“ gestartet. Ähnliche Apps bietet auch der Großhändler Phoenix an und die Apothekenkooperation Linda. Noventi, Gehe, Rowa und weitere Player haben ebenfalls die Einführung einer App mit Bestellplattform angekündigt. Im Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit hat zudem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einführung des E-Rezepts für Mitte 2020 vorgesehen. In Baden-Württemberg läuft unter Federführung der dortigen Kammer das E-Rezept-Pilotprojekt „Gerda“.

Auf dem DAT 2016 gab es noch eine kontroverse Debatte über eine eigene ABDA-App. Die Digitalisierung erfahre derzeit „einen wahren Hype“, sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz in seinem Rechenschaftsbericht. Apps könnten Gesundheitsdaten sammeln, gezielte Informationen zu einzelnen Krankheiten bereit stellen, den Patienten während der Arzneimitteltherapie mit Erinnerungsfunktionen begleiten, sein Fitnesstraining kontrollieren und vieles mehr. Der Fantasie und den Erwartungen seien kaum Grenzen gesetzt. Die ABDA wolle dabei mitmischen, aber keine neuen Techniken erfinden oder mit Apps „Geld machen“.

Die persönliche Dienstleistung des Apothekers werde zukünftig von digitalen Diensten begleitet. Die ABDA habe als Verband dabei vorrangig zwei Dinge zu tun: Dafür zu sorgen, dass die Apotheker die „Zugriffsmöglichkeiten auf die Instrumente haben, die Sie bei Ihrer Berufsausübung im digitalen Umfeld unterstützen“. Zweitens müsse die ABDA die Orientierung behalten und „uns auf diejenigen Angebote und Instrumente konzentrieren, die bei der Versorgung der Patienten helfen können“.

Die Apothekerkammer Hamburg wollte damals die mobile Nutzung der ABDA-Datenbank ermöglichen und wünschte sich dafür eine App. „Ich kann hiervon nur abraten“, wiegelte ABDA-Präsident Schmidt ab. Dadurch würde das Geschäftsmodell von ABDATA grundsätzlich infrage gestellt, schließlich sei es ein Datenbankspezialist. „Das ist nicht das Geschäftsfeld von ABDATA.“ Zwar könne er den Wunsch nach einer App nachvollziehen, doch „so schön das auch wäre, rate ich davon ab, dies zu tun“, so Schmidt. „Es ist nicht ohne, es ist ein fragiles System.“ Die Hamburger Delegierten wollten ihr Vorhaben aber nicht „begraben“.

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