Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu Nullretaxationen: „Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts müssen wir akzeptieren
und respektieren. Gleichwohl bedauern wir die Entscheidung sehr“, sagte DAV-Chef Fritz Becker. „Wenn
der Apotheker den Patienten beraten, an ihn ein Arzneimittel abgegeben
und ihn damit pharmazeutisch korrekt versorgt hat, darf er dafür doch
nicht auch noch hart bestraft werden.“
Da der Apotheker lediglich das Arzneimittel eines anderen Herstellers ausgewählt habe, müsste laut Becker in jedem Fall wenigstens der Wareneinsatz erstattet werden. Der Rechtsweg sei jetzt ausgeschöpft, auch mit dem GKV-Spitzenverband sei im Rahmenvertrag keine Lösung im Zuge der Selbstverwaltung in Sicht. „Deshalb müssen wir nun mit einzelnen Kassenverbänden oder großen Krankenkassen sprechen.“
Eine belastbare bundeseinheitliche Lösung des Problems wird es laut Becker nur geben, wenn die Politik interveniert. „Deswegen appellieren wir hier ganz klar an Bundestag und Bundesregierung, sich für die Versorgungssicherheit der Patienten einzusetzen.“
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