Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich eigentlich schon auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt. Doch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Null-Retaxationen hat die gemeinsame Absprache gekippt. Die Kassen haben heute verkündet, sich nicht an den Vertrag halten zu wollen.
Der DAV fordert von den Kassen, den Rahmenvertrag nach dem gemeinsam ausgehandelten Ergebnis umzusetzen. Die Apotheken dürften nicht länger der Retaxationswillkür ausgesetzt sein. „Die derzeitige Vertragsversion berücksichtigt das BSG-Urteil bereits. Aus diesem Grund ist die Auffassung des Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar“, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
Die Kassen verzögerten mit ihrer Haltung das Inkrafttreten des Vertrages. Sie ließen die Apotheken „schutzlos im Regen stehen“, so Becker. Durch die Absage würden „unangemessene Null-Retaxationen diverser Krankenkassen“ weiterhin ein Spielraum haben.
Becker kritisierte, die fehlende Verlässlichkeit des Verhandlungspartners: „Im Sinne einer gemeinsamen handlungsfähigen Selbstverwaltung muss er zu seinem Wort stehen. Das derzeitige Verhalten ist nicht akzeptabel.“
Der GKV-Spitzenverband hat demnach in der Verhandlung erklärt, dass er sich nicht mehr an die ausgehandelte Fassung halten werde. Als Grund wurde das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) genannt. Anfang August hatten die Kassen noch vorgeschlagen, das Thema zunächst auszuklammern und den Rahmenvertrag ohne Retax-Passus zu verabschieden. Darauf wollte sich jedoch der DAV nicht einlassen.
Die Verhandlungen laufen bereits seit zwei Jahren, besonders zum Thema Null-Retaxationen gab es viel Gesprächsbedarf. Am 27. Juni einigten sich die Verhandlungskommissionen auf eine Lösung, die am 15. Juli bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bestätigt wurde.
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