Nullretax

„Unverschämt“ – Becker kontert Rebscher

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Berlin -

Die Äußerungen von DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher zu Nullretaxationen treffen beim Deutschen Apothekerverband (DAV) auf Unmut: „Wir Apotheker versorgen tagtäglich rund um die Uhr Millionen Patienten mit lebenswichtigen Arzneimitteln, aber einzelne Krankenkassenvertreter glauben offensichtlich, die Zeche dafür prellen zu können“, so DAV-Chef Fritz Becker. „Das ist ebenso unverschämt wie inakzeptabel.“

Rebscher hatte am Rande der Vorstellung des DAK-Berichts zum AMNOG das Instrument der Nullretaxationen verteidigt und erklärt: „Wer nicht in der Lage ist, eine ordentliche Rechnung zu stellen, kann nicht erwarten, ordentlich vergütet zu werden.“ Das gehe jedem Schlosser ebenso.

Das sieht Becker anders: „Wenn Apotheker eine ordentliche Leistung erbringen, müssen sie auch eine ordentliche Vergütung erhalten.“ Er warnt: „Einzelne Krankenkassen müssen aufpassen, dass sie nicht in den Verdacht geraten, Nullretaxationen als Kostenkürzungsinstrument zu Lasten ihrer eigenen Versicherten zu missbrauchen.“

Exzessive Retaxationen aufgrund von Formfehlern seien der falsche Weg, so Becker. „Das hat der Gesetzgeber bereits erkannt und deswegen im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Weichen in Sachen Retaxation neu gestellt.“ Allerdings wird das von den Apothekern geforderte Verbot von Nullretaxationen wegen Formfehlern im GKV-VSG nicht umgesetzt – stattdessen setzt die Politik auf die Selbstverwaltung.

Apotheker und Krankenkassen sollen sich laut Gesetzentwurf darauf verständigen, „in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt“. Das Nullretax-Verbot soll für solche Fälle gelten, in denen Versicherte das nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB V) abzugebende Arzneimittel erhalten haben. Damit sind Fälle, in denen ein anderes als das Rabattarzneimittel abgegeben wurde, von dem Verbot ausgenommen.

Die ABDA hatte „aufgrund der mehrjährigen erfolglosen Versuche“, Null-Retaxationen im Rahmenvertrag auszuschließen, besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit einer Schiedsstellenlösung begrüßt. Am liebsten wäre den Apothekern ein verbindliches Datum gewesen, ab dem die Schiedsstelle angerufen werden kann – der 30. Juni 2015 sollte der Stichtag sein.

Zumindest teilweise konnte sich die ABDA damit durchsetzen: Auch wenn im Gesetzentwurf nach wie vor kein Datum festgelegt ist, gibt es nun immerhin eine Frist. Sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes müssen sich Apotheker und Kassen auf eine Formulierung im Rahmenvertrag geeinigt haben, sonst entscheidet die Schiedsstelle. Auch wenn Rebscher an den Verhandlungen nicht beteiligt ist, machen seine Äußerungen deutlich, dass die Apotheker wohl noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen.

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