Die von Krankenkassen angedrohten Null-Retaxationen wegen Nichtumsetzung der Rabattverträge ist möglicherweise nicht rechtmäßig. „Retaxation ist keine Sanktion, es geht um rechnerische Unrichtigkeiten“, sagte Frank Dambacher aus der Abteilung Recht des Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Rechtsfrage sei noch nicht geklärt. Doch sollten die Kassen bei der Prüfung „schematisch vorgehen“, werde man eventuell ein juristisches Musterverfahren anstreben, sagte Dambacher.
Ob die Kassen überhaupt - wie angekündigt - in großem Stil wegen der Rabattverträge retaxiert haben oder dies vorhaben, steht noch nicht fest. Die Auswertung der Retaxationen sei noch nicht abgeschlossen, sagte Dambacher: „Einige Kassen rudern mittlerweile zurück, nehmen Retaxationen zurück und prüfen erneut.“ Es sei den Versicherungen nicht immer gelungen, valide Daten aufzustellen. Zudem gebe es auf Bundesebene Verhandlungen zwischen DAV und Krankenkassen über den Umgang mit Rabattverträgen. Ein Sprecher des DAV bestätigte dies gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zu einem etwaigen juristischen Vorgehen wegen der Rechtmäßigkeit von Null-Retaxationen wollte er keine Stellung nehmen.
Aus Sicht der Kassen ist eine Null-Retaxierung möglich: „Die Krankenkasse entscheidet, ob, in welcher Höhe und wie sie retaxiert“, sagte eine Sprecherin des BKK Bundesverbandes. Sie gehe davon aus, dass die meisten Apotheker richtig abrechneten. „Bei massiven und dauerhaften Verstößen steht den Kassen dieses Instrument aber zur Verfügung“, sagte die Sprecherin.
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