Null-Retax: Apothekerin fordert EK-Retax Carolin Ciulli, 22.04.2022 10:59 Uhr
Ein kleiner Fehler bei der Rezeptbearbeitung kann Apotheken viel Geld kosten. Gerade Retaxationen auf Null sorgen immer wieder für Ärger. Diese Fehler seien oft nicht in der Apotheke geschehen, sondern in der Arztpraxis, kritisiert eine Apothekerin aus Sachsen. Dass ihr Betrieb voll in Regress genommen wird, nur weil beispielsweise ein Buchstabe übersehen wurde, sei „unfair“. Die Standesvertretung habe diesbezüglich bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen versagt.
Ein Kreuz, ein fehlender Buchstabe oder der Stempel: Ein Rezept bietet zahlreiche Fallstricke, die zu einer Null-Retax führen können. Die Kontrolle obliegt der Apotheke. Bei den vorhandenen Regelungen ist es für Apotheker:innen und PTA mitunter schwer, den Überblick zu behalten. Zahlungsausfälle durch Retaxationen können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben. Denn die Kosten bleiben letztlich bei der Chefin oder dem Chef hängen.
Eine Versicherung dürfte nur in den wenigsten Fällen einspringen und die fehlende Vergütung auf die Angestellten zu übertragen, die den Fehler verursacht haben, kommt ebenfalls nicht in Frage. Im Rahmenvertrag ist geregelt, wie Verordnungen behandelt beziehungsweise „geheilt“ werden können. „Ich habe ein super Team, wir haben nur wenige Retaxationen“, sagt die Inhaberin. Allerdings koste die Kontrolle viel Zeit.
Formfehler sind kein Vorsatz
Denn sie selbst ist es, die die Verordnungen im Nacht- und Notdienst und an Wochenenden prüft. „Ich hätte gerne eine weitere Apothekerin oder einen Apotheker, aber ich bin allein“, sagt sie. Wenn sie von ihrer Pharmazieingenieurin während des Urlaubs vertreten werde, lasse sie sich im Nachgang alle Rezepte zeigen. Und dennoch passieren Fehler: „Wir machen diese ja nicht mit Vorsatz“, betont die Inhaberin.
„Unsere Standesvertretung ist nicht bereit, uns diesbezüglich vor den Kassen zu verteidigen. Fair Play wird immer gefordert! Wie wäre eine Retaxation auf EK oder Festbetrag? Das wäre für uns Apotheker doch mal eine echte vernünftige Umgangsweise zwischen den Beteiligten: Arzt-Apotheke-Krankenkasse. Und wir können den Patienten vernünftig versorgen“, fordert sie. Doch die Realitiät sieht anders aus.
Fehlendes „A“ kostet 650 Euro
Unlängst behielt die DAK Gesundheit 650 Euro ein. Der Grund: Die Apothekerin übersah, dass die Arztpraxis auf einer Verordnung über Betäubungsmittel (BtM) das „A“ nicht gesetzt hatte. Mit dem Buchstaben soll bestätigt werden, dass die Verordner:in die für den aufgeschriebenen Wirkstoff festgelegte Höchstmenge wissentlich überschritten hat. Das ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) festgelegt.
Das fehlende „A“ hätte die Apothekerin ergänzen dürfen. Nach Rücksprache und mit entsprechender Zeichnung des Arztes auf allen drei Teilen des BtM-Rezeptes hätte die Kasse zahlen müssen. „Unsere Standesvertretung schafft es nicht, die lassen sich von den Krankenkassen plattdrücken und auf der Nase herumtanzen“, sagt die Apothekerin. „Wozu zahle ich denn die Beiträge?“ In den meisten Fällen gehe es nicht um Arzneimitteltherapie- oder Patientensicherheit. Stattdessen fühle es sich an, als unterstelle man Apotheken, dass absichtlich etwas falsch gemacht werde. „Mit Fairness hat das nichts zu tun.“