Die Anwälte des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein haben Beschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen in der Maskenaffäre eingelegt. Dabei geht es um die Durchsuchungen und den Vermögensarrest, die das Oberlandesgericht (OLG) München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München angeordnet hatte. „Die Beschlüsse sind rechtswidrig“, warf Verteidiger Gero Himmelbach der Justiz am Freitag vor. Über die Beschwerde wird nach Angaben des Anwalts ebenfalls das OLG München entscheiden.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Nüßlein wegen Korruptionsverdachts. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein und dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wird die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen.
Beide Politiker haben die Vorwürfe zurückgewiesen. „Vergütete Unterstützungsleistungen von Herrn Dr. Nüßlein im Rahmen der
Beauftragung von Maskenlieferungen im März 2020 stellen keine strafbare Handlung dar“, erklärte dazu Anwalt Himmelsbach. Der
Verteidiger argumentiert, dass die Maskengeschäfte nichts mit Nüßleins Abgeordnetentätigkeit zu tun gehabt hätten. „Es bestand dabei kein Bezug zur Mandatswahrnehmung durch Herrn Dr. Nüßlein als Abgeordneter im Deutschen Bundestag.“
Als Konsequenz aus der Affäre hatte der bayerische Landtag am Donnerstag die Lobbyismus-Vorschriften für Abgeordnete verschärft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der vergangenen Woche bestätigt, in dem Fall von den Ermittlern befragt worden zu sein. Von den Zahlungen an Nüßlein habe er nichts gewusst.
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