Transplantationsmedizin

NRW will neues Organspendegesetz dpa, 08.09.2011 09:10 Uhr

Berlin - 

Mit einer Gesetzesinitiative will die nordrhein-westfälische Landesregierung den bundesweiten chronischen Mangel an Organspenden bekämpfen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) stellte eine sogenannte Erklärungslösung vor, auf die sich zuvor die Gesundheitsministerkonferenz geeinigt hatte. Laut Steffens soll in einem zentralen Ausweisregister dokumentiert werden, ob Bürger Organspender sind oder nicht.

Wer einen Personalausweis oder Pass beantragt beziehungsweise ändern lässt, soll sich künftig für oder gegen eine mögliche Organspende aussprechen. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes hat das Ministerium jetzt dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats zugeleitet. Laut Entwurf soll es auch die Möglichkeit geben, zunächst keine verbindliche Aussage zu treffen oder die Entscheidung einer Vertrauensperson zu übertragen. Zudem soll die Festlegung jederzeit geändert werden können.

Die Deutsche Hospiz Stiftung wies den Vorschlag zurück. Wenn die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei der Ausgabe eines Personalausweises eine Erklärung erzwingen wolle, sei dies ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, sagte Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation.

Derzeit ist im deutschen Transplantationsgesetz eine Zustimmungslösung verankert. Organe eines Verstorbenen dürfen nur entnommen werden, wenn der Betroffene dies zu Lebzeiten ausdrücklich befürwortet hatte.