Laut dem Apothekerverband Nordrhein befinden sich mittlerweile über 100.000 ukrainische Flüchtlinge in NRW. Darunter auch Personen, die in der Ukraine in der Apotheke oder einem Klinikum tätig waren. Diese Apotheker:innen und pharmazeutischen Fachkräfte möchte der Verband durch eine Initiative erreichen und die Integration und damit die mögliche Anstellung in einer deutschen Apotheke erleichtern.
Damit Apotheker:innen und pharmazeutische Fachkräfte, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, zeitnah Einblick in die Apotheke bekommen können, wurde in NRW eine spezielle Initiative ins Leben gerufen. Das Leitmotiv der gemeinsamen Initiative von Apothekerkammer und Apothekerverband Nordrhein lautet „Willkommen in Deutschland – die Apothekerorganisationen in Nordrhein unterstützen Sie bei der beruflichen Integration“.
Der Verband weist darauf hin, dass auch ohne deutsche Sprachkenntnisse bereits Erfahrungen in der Apotheke gesammelt werden können. Dies sei beispielsweise im Rahmen einer Hospitation möglich. „So können sie die Kolleginnen und Kollegen bei der Beratung von Patientinnen und Patienten beobachten, sich mit Arzneimittelpackungen, Fachinformationen oder Fachliteratur beschäftigen und die Arbeitsabläufe in deutschen Apotheken kennenlernen“, erläutert Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein.
Ohne Deutschkenntnisse: Bereiche, in denen Apotheker:innen und pharmazeutische Fachkräfte ohne gute Deutschkenntnisse mithelfen können, sind die Ware und die Rezeptur. Mitunter bestehen Unterschiede im Bestellablauf zum gewohnten Tagesgeschäft in der Ukraine. Und in der Rezeptur können deutsche PTA mit den ukrainischen Fachkräften in den Dialog treten und schauen, inwiefern die patientenindividuelle Herstellung in der Ukraine eine Rolle spielt. Auch im Labor im Rahmen der Identitätsprüfung könnten Ukrainer:innen unterstützen. Der genaue Umfang der Arbeiten hängt vom Anstellungsverhältnis ab.
Ein Informationsflyer soll als erste Orientierung dienen, welche Voraussetzungen für die Arbeit in einer deutschen Apotheke erfüllt sein müssen. So müssen Ukrainer:innen, die in der Apotheke fest angestellt werden möchten, über die staatliche Anerkennung beziehungsweise die Berufserlaubnis verfügen. In Nordrhein entscheidet darüber die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. „Für viele Flüchtlinge ist es oft schwierig, sich in einem neuen Land zurechtzufinden und Fuß zu fassen. Unseren Berufskolleginnen und -kollegen aus der Ukraine dabei zu helfen, ist uns jetzt besonders wichtig“, so Apotheker Preis. Die Vermittlung von direkten Ansprechpartnern soll durch die Initiative ebenfalls erfolgen.
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