NRW schafft PTA-Schulgeld ab APOTHEKE ADHOC, 03.02.2021 17:41 Uhr
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen schafft das Schulgeld für PTA ab – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021. Wie das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte, entfallen mit der Änderung der „Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe“ die Gebühren in fast allen Gesundheitsfachberufen.
Die Änderung gelte für PTA und MTA genauso wie für die Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie und Podologie, so das Ministerium. Das Land übernehme ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent. Dazu stelle das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 8400 Auszubildende würden davon profitieren.
„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit machen wir hier einen ganz wichtigen Schritt.“ Die Landesregierung beende damit zugleich eine große Ungerechtigkeit, so Laumann: Denn bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium. „In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen. Damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt Schluss, was mich persönlich sehr glücklich macht.“
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.
Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld sei zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, so das NRW-Gesundheitsministerium. Das Land habe die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen wollen und führe die Schulgeldfreiheit deshalb nun schon vorab ein. Gleichzeitig werde sich die Landesregierung selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.