Mindestens 20 Stunden pro Woche

NRW: Monatlich 1000 Euro Zuschuss für Test-Apotheken

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Berlin -

Nordrhein-Westfalen hat sich lange Zeit schwer damit getan, Apotheken als Corona-Testzentren zu beauftragen. Jetzt gibt die Landesregierung richtig Gas: Mit der Corona-Teststruktur-Verordnung wird den Apotheken eine Anschubfinanzierung sowie eine monatliche Zusatzpauschale von jeweils 1000 Euro zugesprochen.

Mit der gestern veröffentlichten Coronavirus-Testverordnung wurde für alle Apotheken bundesweit die Vergütungsfrage geklärt: Die Apotheken erhalten 12 Euro für die Durchführung und bis Ende März maximal 9 Euro pro beschafftem Test. Zum 1. April sinkt dieser Wert auf 6 Euro pro beschafftem Test.

Einzelne Bundesländer stocken die Vergütung bei der konkreten Umsetzung auf. In NRW hat man sich für eine pauschale zusätzliche Honorierung entschieden. Mit der seit heute gültigen CoronaTeststrukturVO erhalten alle Test-Apotheken einmalig einen „Einrichtungszuschuss“ in Höhe von 1000 Euro sowie in der Folge eine monatliche Pauschale in gleicher Höhe. Diese „Sockelfinanzierung“ wird von den Gesundheitsbehörden an die Träger der Teststellen ausgezahlt.

Die Sache hat aber einen Haken: Die Apotheke muss das Testzentrum mindestens 20 Stunden pro Woche anbieten, Wochenenden eingeschlossen. Werden die Mindestleistungen nicht erbracht, kann die Behörde die Vergütung eigenständig kürzen. Zum Vergleich: Selbst das Testzentrum von Vorzeige-Testapotheker Dr. Björn Schittenhelm in Baden-Württemberg ist täglich nur zwei Stunden geöffnet, um einen wirtschaftlichen Betrieb darstellen zu können. Dass sich in NRW mehrere Apotheken zu einem Testzentrum zusammenschließen, ist ebenfalls nicht ohne Weiteres möglich: Dazu müssten sie eine eigene GmbH gründen.

Bislang konnten sich Apotheken in NRW nicht beauftragen lassen. Jetzt wurden alle Apotheken an Rhein und Ruhr, die in bereits PoC-Antigenschnelltests durchgeführt haben, vom Gesundheitsministerium des Landes (MAGS) vorläufig ermächtigt, die „Bürgertests“ durchzuführen, inklusive der der nachfolgenden PCR-Testungen. Mit der CoronaTeststrukturVO können alle Apotheken jetzt bis zum 19. März einen Antrag an die Gesundheitsbehörde ihres Kreises stellen, als Testzentrum beauftragt zu werden.

Die Konzeption der Teststelle muss dabei kurz beschrieben werden, damit das Land sicherstellen kann, dass die Mindeststandards eingehalten werden, eine ausführliche Prüfung erfolgt bei Apotheken aber nicht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte bereits angekündigt, dass die Auflagen für Apotheken entsprechend gelockert werden, damit Tests als apothekenübliche Leistung auch außerhalb der Betriebsräume stattfinden können.

Teilnehmende Apotheken sind wie alle Teststellen verpflichtet, täglich die von ihnen durchgeführten sowie die Zahl der positiven Testergebnisse per Mail an eine von der Behörde angegebene Adresse zu schicken. Für positive Testergebnisse gibt es ein besonderes Meldeformular. Die getesteten Personen erhalten ein Zertifikat über das Testergebnis. Die Apotheke muss sich als Teststelle außerdem bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Abrechnung der Testvergütungen melden.

 

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