Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Isolation bei einem positiven Test: Das Landesgesundheitsministerium hat die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen sowie die Test- und Quarantäne-Verordnung ohne Änderung bis zum 23. September verlängert.
Die im Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten bis zu diesem Datum. Über anschließende, wieder weitergehende Vorgaben des Bundes für Herbst und Winter wird derzeit diskutiert. Dazu hatten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Konzept vorgestellt.
Auch wenn die Sommerwelle abklinge, seien die Aufrechterhaltung der eingeübten Basisschutzmaßnahmen für die besonders gefährdeten Gruppen sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln analog zur Regelung im Fernverkehr nach wie vor erforderlich, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und fügte hinzu: „Wir wollen alles tun, um möglichst gut vorbereitet in den Herbst zu gehen und beobachten das Infektionsgeschehen gerade auch mit Blick auf das gerade erfolgte Ende der Sommerferien sehr genau“.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland bleibt mit der Fortschreibung die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen ebenso erhalten wie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkünften. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur von Besuchern mit aktuellem negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften könne für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden, hieß es. Gleiches gelte für Justizvollzugsanstalten und ähnliche Häuser.
Wer positiv getestet ist, muss weiterhin grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiter ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich, ein selbst gemachter Test reicht nicht aus. Das Freitesten bleibt den Angaben zufolge nach den bundesrechtlichen Regelungen kostenlos. Die Verlängerungen der NRW-Corona-Regelungen treten am 25. August in Kraft. Bis dahin greift die Verlängerung, die im Juli erfolgt war.
Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in NRW hatte der Unterricht nach den Sommerferien am Mittwoch der vergangenen Woche wieder begonnen. Es gilt für die Schulen nur noch eine Empfehlung, in den Innenräumen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat aber für den Herbst und Winter die Rückkehr zur Maskenpflicht an einzelnen Schulen oder sogar flächendeckend nicht ausgeschlossen. Angesichts der derzeitigen Corona-Zahlen sei eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zwar nicht erforderlich. Die Landesregierung beobachte aber die weitere Entwicklung und werde bundesgesetzliche Regelungen abwarten.
Laumann kritisierte den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes: „Mich stört unter anderem eine Vorschrift: Jedes Altenheim soll künftig einen Impf-, Hygiene- und Testbeauftragten haben. Wer soll diese Arbeit denn machen? In NRW gibt es 2300 Altenheime. Sollen wir das Personal aus der Pflege nehmen, wo es sowieso schon eng ist? Solche Vorschriften brauchen wir nicht. Die Altenheime haben das ganze Thema doch in den letzten zweieinhalb Jahren gut geregelt“, sagte er im Interview der Westfälischen Nachrichten.
Außerdem kritisierte der NRW-Gesundheitsminister seinen Kollegen Karl Lauterbach (SPD), der vergangene Woche deutlich machte, dass er mit einer flächendeckenden Maskenpflicht ab 1. Oktober rechnet. „Dieser Alarmismus geht mir auf die Nerven. Niemand weiß heute, wie die Lage am 1. Oktober ist“, sagte Laumann weiter in dem Interview.
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