Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchte gemeinsam mit den Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL) daran arbeiten, die Apotheken zukunftsfähig zu machen – mit Fokus auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Fachkräfte. Das MAGS hat dazu gemeinsam mit den Kammern Handlungsempfehlungen erarbeitet, die auf der im Juli 2023 vorgestellten und 2024 fortgeschriebenen Studie „Apotheken und Approbierte in NRW“ basieren.
„Die öffentliche Apotheke vor Ort ist für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung von großer Bedeutung. Sie bildet zudem einen wesentlichen Baustein der wohnortnahen, niederschwelligen Gesundheitsversorgung. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich seit geraumer Zeit auf allen Ebenen für den Erhalt der öffentlichen Apotheke in der Fläche ein“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Laut den Beteiligten seien die Handlungsempfehlungen seit September 2023 in einem systematischen Arbeitsprozess gemeinsam erarbeitet worden. Darüber hinaus hätten die drei Akteure auch eine Fortschreibung der Studie „Apotheken und Approbierte in NRW“ in den kommenden Jahren befürwortet.
„Dass wir mit dem Land Nordrhein-Westfalen diesen gemeinsamen Handlungsprozess zu den Zukunftsthemen Fachkräfte und Flächendeckung vertrauensvoll durchlaufen, gibt uns die Zuversicht, diese großen Herausforderungen auch gemeinsam bewältigen zu können“, erklärt AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, fügt hinzu, dass aus Sicht der Kammern zwei zentrale Erfolgsfaktoren einer Politik darin bestünden, zuzuhören und Zukünftiges gemeinsam mit der Apothekerschaft zu gestalten.
Die Selbstverwaltung solle zukunftsfähige Konzepte zur Gestaltung des Apothekenwesens erarbeiten. Wenn hierfür bundesrechtliche Änderungen erforderlich sein sollten, solle sich das MAGS auf Bundesebene dafür einsetzen. Ansatzpunkte, um die flächendeckende Versorgung zu sichern, seien unter anderem die Prüfung von Anpassungen der Nacht- und Notdienstregelungen, eine Anpassung der Vergütungsstrukturen, ein kontinuierliches Monitoring des Versorgungsnetzes durch die Selbstverwaltung und der Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).
Außerdem müssten die regionalen Strukturen der Apotheken vor Ort gestärkt werden, bevor eine Region in die Unterversorgung rutsche. Dazu müsse auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen gefördert werden, etwa durch Runde Tische unter Beteiligung des Ministeriums. Auch weitere Gespräche mit den Kammern und Apothekerverbänden zur zukünftigen Ausrichtung der Arzneimittelversorgung vor Ort in Nordrhein-Westfalen sollten geführt werden.
Auch im Hinblick auf Fachkräfte solle ein kontinuierliches Monitoring der Personalbedarfe durch die Selbstverwaltung etabliert werden. Die PTA-Ausbildung müsse gesichert werden, auch durch den Ausbau neuer Ausbildungsstätten. Zudem solle geprüft werden, ob eine Ausweitung des Studienplatzangebots im Fach Pharmazie in geeigneter Weise für Nordrhein-Westfalen Abhilfe schaffen könne. Die Praxisorientierung solle bereits im Studium stärker gefördert werden.
„Unter Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards gilt es zugleich, den die Apotheken zunehmend einschnürenden regulatorischen Rahmen zu verschlanken, um aus der Zeit gefallene oder unnötige bürokratische Vorschriften und Regelungen abzubauen“, fordert Overwiening. Auch Hoffmann begrüße die Offenheit des MAGS, die sich an den Maßnahmen zum Impfen in Apotheken und zur Weiterentwicklung der Pflichtöffnungszeiten zeige.
Laumann stellte darüber hinaus klar: „Die Apotheke vor Ort ist für mich ein wesentlicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Entbürokratisierung ohne gleichzeitig das Sicherheitsniveau für die Patientinnen und Patienten zu reduzieren ist notwendig, um das Apothekensystem zukunftsfähig aufzustellen.“ Dazu werde im Detail geprüft, wo gesetzgeberischer Regelungsbedarf bestehe und wo wir als Land durch Überwachungsbehörden selbst unnötige Bürokratie abbauen könnten. Derzeit arbeite das Ministerium an der weitergehenden Vereinheitlichung des Vollzugs apothekenrechtlicher Vorschriften und an der Einführung eines Systems der Qualitätssicherung als zentrales Steuerungsinstrument.
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