Neues Arznei-Erstattungsmodell

Novartis: Geld nur bei Überleben

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Berlin -

Die Krankenkassen kämpfen mit explodierenden Kosten neuer Krebstherapien – für viele Schwerkranke liegen in individuellen Therapien andererseits große Hoffnungen. Jetzt hat Novartis Pharma mit Krankenhäusern ein vom Genesungsprozess abhängiges Erstattungsmodell vereinbart: Verstirbt der Patient, erhält die Kasse einen Teil der Kosten zurück.

Laut Novartis betrifft der Vertrag mit dem Kassendienstleister GWQ ServicePlus die CAR-T-Zelltherapie gegen Leukämie. Danach führt Novartis einen Teil der Arzneimittelkosten für das Arzneimittel Kymriah (Tisagenlecleucel) an die GWQ zurück, sollte „innerhalb eines definierten Zeitraums das Therapieergebnis Überleben nicht erreicht werden“. „Novartis und GWQ tragen damit gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems“, heißt es in einer Mitteilung. Die vertragliche Vereinbarung stelle einen zentralen Baustein für die beschleunigte Patientenversorgung mit innovativen Heilmethoden dar.

Novartis und GWQ (Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen) realisierten für die Erstattung von Gentherapien ein Pilotprojekt und haben für die Kymriah-CAR-T-Zelltherapie einen Vertrag über das Erstattungsmodell „Pay for Outcome“ geschlossen. Die CAR-T-Zelltherapie ist laut Mitteilung als zelluläre Immuntherapie ein völlig neuer Therapieansatz und wird eingesetzt zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen erwachsenen Patienten im Alter bis zu 25 Jahren mit refraktärer oder rezidivierter (Rezidiv nach Transplantation oder zweites oder späteres Rezidiv) akuter lymphatischer B-Zell-Leukämie (ALL) sowie bei erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach zwei oder mehr Linien einer systemischen Therapie.

Nachdem bei diesen Patienten alle bisherigen Therapieversuche gescheitert seien, könne die Behandlung mit dieser Therapie erreichen, dass die Erkrankung nicht mehr nachweisbar sei. Damit hätten die Patienten eine reelle Chance auf längerfristiges Überleben. Die Therapie werde in einem aufwändigen, individualisierten Herstellungsprozess für jeden einzelnen Patienten aus körpereigenen Immunzellen hergestellt. Die Behandlung mit der Kymriah CAR-T-Zelltherapie erfolge nur ein einziges Mal und komme in Deutschland für nur wenige hundert Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungsverläufen in Frage.

Die Chance auf Heilung durch Behandlung mit der CAR-T-Zelltherapie werde nun zwischen Novartis und der GWQ bis zum Abschluss der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband in einem am Therapieergebnis orientierten erfolgsabhängigen Erstattungsmodell abgebildet. Der dem Modell zugrundeliegende Outcome-Parameter ist das Überleben der behandelten Patienten. Novartis führe einen Teil der Arzneimittelkosten für Kymriah an die Krankenkasse zurück, sollte der Patient an seiner Blutkrebserkrankung innerhalb eines definierten Zeitraums nach der Behandlung versterben, heißt es.

Beide Partner hätten somit entschieden, für diese innovative Therapieoption die finanzielle Verantwortung gemeinsam zu tragen, um eine schnellere Patientenversorgung mit der CAR-T-Zelltherapie zu ermöglichen. Es handele sich damit um die erste derartige Vereinbarung für eine onkologische Gentherapie und für eine CAR-T-Zelltherapie in Deutschland. „Wir sind der Überzeugung, dass innovative Erstattungsmodelle zukunftsweisend sind, und zwar insbesondere für Gentherapien, die ein hohes Potenzial für die Heilung von Krebspatienten aufweisen und als Einmalgabe stattfinden“, erläutert Markus Karmasin, Leiter des Geschäftsbereiches Zell- und Gentherapie bei Novartis Onkologie in Deutschland.

„Der Vertrag zwischen der GWQ und Novartis macht deutlich, dass es möglich ist, gemeinsam nachhaltige Lösungen für das Gesundheitssystem zu entwickeln und gleichzeitig den schnellen Patientenzugang zu therapeutischen Innovationen zu fördern“, so Oliver Harks, Bereichsleiter Einkaufsmanagement bei GWQ. Gerade bei Einmalgaben im stationären Bereich sei es essentiell, den Krankenhäusern und Patienten rasch Erstattungssicherheit zu gewähren. Neben einer effektiven Abstimmung zwischen Krankenhäusern und Krankenkasse im Rahmen des Erstattungsprozesses trage das vereinbarte Erstattungsmodell ganz wesentlich zum Erreichen dieses Ziels bei.

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