Die Neuordnung der Notfallversorgung, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant, trifft auf Widerstand. Spahns Pläne seien prinzipiell umsetzbar, doch die Versorgung werde sich dadurch spürbar verteuern, kritisiert die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen (KV). Sie sieht deshalb die Kassen in der Pflicht.
Die Krankenkassen müssten sich „ihrer Verantwortung stellen und die dadurch entstehenden Mehraufwände finanzieren“, sagt der hessische KV-Vorstand Frank Dastych. Spahns Vorhaben ist es, die Rettungsstellen der Kliniken mit einer grundlegenden Reform der Notfallversorgung zu entlasten. Wer direkt ins Krankenhaus geht, soll demnach in sogenannten Integrierten Notfallzentrum (INZ) Hilfe bekommen. Diese Zentren sollen eine Notfallversorgung vornehmen und den Weg in eine stationäre Aufnahme oder ambulante Versorgung ebnen.
Laut KV sind diese INZ an sechs hessischen Kliniken geplant, nämlich in Kassel, Fulda, Giessen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Ergänzend soll es in 15 Kliniken gemeinsame Tresen geben, wo Notfallambulanz und Bereitschaftsdienstzentrale die Patientensteuerung optimieren. Ein Modellversuch zu einem solchen gemeinsamen Tresen laufe derzeit erfolgreich am Frankfurter Klinikum Höchst, hieß es. Dort werden die Patienten entweder in die Klinik oder in eine angegliederte Praxis weitergeleitet.
Die KV Hessen sagt hohe zusätzliche Kosten aufgrund der Reform voraus. So kosteten die sechs INZ im Vergleich zur jetzigen Versorgung etwa 20 Millionen Euro mehr im Jahr. Zudem würden die nötigen Ärzte dann im ambulanten Bereich fehlen. Die zusätzlichen 15 Tresen schlagen laut KV mit jeweils etwa 300.000 Euro zu Buche.
Spahn hatte seine Pläne erstmals Ende 2018 vorgestellt. Seit dem Sommer liegt dazu auch ein Gesetzwentwurf vor. Neben INZ und Tresen plant Spahn darin auch die Schaffung von gemeinsamen Notfallleitstellen, die unter 112 oder 116117 erreichbar sein und in denen Patienten auf der Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden sollen. Auch der Rettungsdienst steht vor einer Reform. Er wird künftig als eigentständiger Leistungsbereich im SGB V geregelt. Die Versorgung am Notfallort und eine gegebenenfalls erforderliche Rettungsfahrt werden dann als voneinander unabhängige Leistungen der medizinischen Notfallrettung geregelt. Damit sollen unnötige Leerfahrten ins Krankenhaus vermieden und das Problem der bisher nicht vergüteten Vor-Ort- Versorgung gelöst werden.
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