INZ und Zweitapotheken

Notfallreform: Kassen wollen mitreden

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Berlin -

Im Bundestag soll heute die Notfallreform in 1. Lesung verabschiedet werden – Dispensierrecht und Zweitapotheke inklusive. Die Kassen fordern Mitsprache: Denn die Notfallversorgung müsse bundesweit einheitlich und gleichwertig aufgestellt werden.

„Im medizinischen Notfall müssen Betroffene zentrale Anlaufstellen vorfinden, in denen sie schnell und bedarfsgerecht versorgt werden. Die Notfallreform muss bundesweit dafür sorgen, dass Hilfesuchende zielgenau gesteuert werden, um in die richtige Versorgungsebene zu kommen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Wir haben jetzt die Chance, mit der Notfallreform einheitliche und gleichwertige Versorgungsstrukturen aufzubauen. So kann die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsstellen abgebaut werden, davon profitieren sowohl das medizinische Personal vor Ort als auch unsere Patientinnen und Patienten.“

Das Notfallgesetz enthalte viele richtige Ansatzpunkte, damit Versorgungsstrukturen für unsere Versicherten leichter zugänglich würden. „Diese Verbesserungen werden von uns begrüßt.“ Aber nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen Akutleitstellen einrichten und die Gründung Integrierter Notfallzentren (INZ) steuern. Der Ausbau der bestehenden Strukturen müsse „mit Augenmaß“ erfolgen und die KVen nicht „vor unlösbare Personalprobleme stellen“.

G-BA einbinden

„Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen die zentralen Strukturvorgaben für die Standortauswahl von INZ und für die Durchführung des Ersteinschätzungsverfahrens in den INZ sowie für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf der Bundesebene festgelegt werden“, so Stoff-Ahnis. „Eine Aufgabe, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Institution der Selbstverwaltung per Gesetz übertragen werden sollte, denn hier liegen die Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung vor.“

Bei der Gelegenheit müsse auch der Rettungsdienst in das Gesetzgebungsverfahren eingegliedert werden. „Der Rettungsdienst müsste mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben arbeiten, digital vernetzt sein und die Vergütungssystematik müsste erfolgreich umgebaut werden, damit Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können. Erst dann wäre es möglich, dass Notaufnahmen und das dort tätige medizinische Fachpersonal entlastet wird.“

KBV warnt vor neuen Problemen

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist skeptisch. Es drohten Doppelstrukturen, Personalmangel und Unterfinanzierung, so die Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner. „Zweifelsohne ist eine Reform der Notfallversorgung längst überfällig – insbesondere was das Thema Patientensteuerung anbelangt. Die Frage ist also nicht ob, sondern wie man eine solche Reform angeht. Und beim Wie lässt der heute im Bundestag diskutierte Gesetzesentwurf leider immer noch deutlich zu wünschen übrig.“

Dass die KVen verpflichtet werden sollen, einen 24/7-Fahrdienst für die Akutversorgung bereitzustellen, sei weder versorgungsnotwendig noch wirtschaftlich und personell umsetzbar. „Der Betrieb eines solchen Notdienstes während der Praxisöffnungszeiten schafft zudem Doppelstrukturen, die wir uns angesichts der ohnehin knappen Personalressourcen unter keinen Umständen leisten können – von der mangelhaften Finanzierung ganz zu schweigen. Der Entwurf ist zudem nur so durchzogen von zusätzlicher Bürokratie und unrealistischen Fristen.“

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