Vieles soll sich im Gesundheitssystem deutlich ändern, weshalb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) derzeit eine Reform nach der anderen angeht. Heute stellte er die Notfallreform vor, mit der sich die Notversorgung der Patient:innen bessern soll.
Die nun vorgelegten Eckpunkte sollen eine bessere Erreichbarkeit von Ärzt:innen außerhalb der üblichen Sprechzeiten, konkrete Vorgaben für telemedizinische Angebote und Hausbesuche sowie eine engere Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern schaffen. „Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein“, so Lauterbach.
In vielen Fällen sei die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller oder der Besuch der Hausarztpraxis am nächsten Tag reiche auch. Zu viele Notaufnahmen seien überfüllt mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten. „Um die Patienten besser zu steuern, werden wir die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116 117) vernetzen, Integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufbauen und die ambulanten Notdienststrukturen stärken. Patienten erspart das unnötige Wege und verhindert lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen.“
• Terminservicestellen sollen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Behandlungstermine sollen so schneller vergeben werden können. Zur Förderung gibt es zusätzliche Mittel durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
• Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Rund um die Uhr soll eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patient:innen möglich sein.
• KVen erhalten die Möglichkeit auch qualifiziertes nichtärztliches Personal oder den Rettungsdienst einzubinden. Ärztliche Kompetenz soll dann durch Telemedizin sichergestellt werden.
• Flächendeckend sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden, die sich digital vernetzen sollen. Diese sollen aus Notaufnahmen, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in der Nähe bestehen. Dafür soll es gesetzlich festgelegte Öffnungszeiten geben: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr.
• Durch eine Anbindung an Terminservicestellen sollen in INZ auch Termine für die Weiterbehandlung vergeben werden. Auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln gehöre ins INZ. Hierzu könnten die diese mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen, heißt es.
• Nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder durch einen Hausbesuch, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden.
In Kürze soll es bereits einen Referentenentwurf zur Notfallreform geben. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. Die Reform sei eng mit der Reform des Rettungsdienstes verknüpft, wozu das Bundesgesundheitsministerium in Kürze ebenfalls Eckpunkte vorlegen will.
Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik bei den Grünen, begrüßte die Eckpunkte: „Die Reformen werden die Versorgung der Patientinnen und Patienten im medizinischen Notfall verbessern und die Beschäftigten im Rettungsdienst und den Notaufnahmen entlasten. Eine bundesweite Vernetzung der Leitstellen der 116117 und der 112 ist lange überfällig. In den Regionen, wo sie bereits heute umgesetzt ist, erhalten die Patientinnen und Patienten besser und schneller die Versorgung, die sie medizinisch benötigen.“
Der flächendeckende Aufbau führe zu einer besseren Steuerung der Patient:innen und entlaste die Beschäftigten in den Notaufnahmen. Zusammen mit der Reform des Rettungsdienstes sei das „ein gemeinsamer Schlüssel für eine qualitativ bessere Versorgung und gleichzeitige Reduzierung von Ausgaben der Sozialversicherung durch die Reduktion medizinisch nicht sinnvoller Krankenhausaufenthalte sowie vermeidbarer Transporte des Rettungsdienstes.“
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