Im Streit um die Schließung von 18 Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind drei Kommunen mit einem Eilverfahren vor Gericht gescheitert. Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ab.
Im Streit um die geplante Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind drei Kommunen mit einem Eilverfahren vor Gericht gescheitert. Das Sozialgericht Stuttgart habe die Klage als unbegründet abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Städte Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen), Neuenbürg (Enzkreis) und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) wollten mit dem Eilverfahren die geplante Schließung der Notfallpraxen in ihren Städten zum 1. April verhindern und klagten deswegen gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Die Kommunen hatten argumentiert, sie seien in die Planungen der KVBW nicht einbezogen worden. Dem Gericht zufolge gebe es aber keine gesetzlichen Vorgaben, wie die KVBW den Notdienst zu organisieren hat. Stattdessen stehe ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zu, so das Gericht. Gegen den Beschluss können die Städte dem Gerichtssprecher zufolge noch Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen.
Demnach will die KVBW in 18 Praxen Schritt für Schritt bis November den Betrieb einstellen. Die ersten drei Standorte in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg sollen ab April schließen. Die restlichen Praxen sollen Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden.
Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gibt. Gegen die Pläne der KVBW gibt es neben dem Eilverfahren auch eine weitere Klage der betroffenen Städte vor dem Sozialgericht. Diese sei weiter anhängig, sagte ein Gerichtssprecher.