Erstattung für „Pille danach“ verzögert sich APOTHEKE ADHOC, 04.02.2015 15:26 Uhr
Die Erstattung der „Pille danach“ nach dem OTC-Switch sollte möglichst schnell geregelt werden und verschiebt sich nun nach hinten. Weil dazu das Sozialgesetzbuch (SGB V) angepasst werden muss, braucht es – anders als bei der Freigabe selbst – ein Gesetzgebungsverfahren. Als „Omnibusgesetz“ sollte das 5. Änderungsgesetz zum SGB IV dienen, mit dem unter anderem die Einführung eines Online-Verfahrens bei den Sozialwahlen geregelt werden soll. Weil die Experten darüber noch streiten, verzögert sich auch die Entscheidung zu Notfallkontrazeptiva.
Hauptsächlich geht es in dem 5. Änderungsgesetz zum SGB IV um die Etablierung vereinfachter Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Neben der Erstattung der „Pille danach“ sollen darin aber auch andere sozialpolitische Projekte geregelt werden, wie die Online-Wahl oder die „Assistierte Ausbildung“ für lernschwache Jugendliche.
In der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales, die am Montag stattfand, ging es vor allem um die letzten beiden Themen. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen stand der Einführung von Online-Wahlen bei der nächsten Sozialwahl 2017 skeptisch gegenüber, besonders mit Blick auf den Datenschutz. In der Diskussion um die Assistierte Ausbildung plädierten die Sachverständigen für eine Öffnung der Zielgruppe.
Weil es noch Beratungsbedarf gibt, wurde die Diskussion um das Änderungsgesetz nun von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Ursprünglich wollte sich das Plenum am Donnerstag mit dem Gesetz und somit auch mit der Erstattungsregelung für die „Pille danach“ befassen.
Die Koalition hatte sich darauf verständigt, das SGB V so anzupassen, dass Frauen unter 20 Jahren rezeptfreie Notfallkontrazeptiva erstattet bekommen, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Bis der Bundesrat am 6. März wie geplant die Entlassung von Levonorgestrel und des Präparats EllaOne (Ulipristal) beschließt, gibt es noch zwei Sitzungswochen im Bundestag – die letzte Februar- und die erste Märzwoche.
Sollte der Bundestag sich dann allerdings nicht mit dem Änderungsgesetz beschäftigen, kann es passieren, dass die Präparate am 15. März aus der Rezeptpflicht entlassen werden, ohne dass die Kostenerstattung für Frauen unter 20 Jahren geregelt ist. Denn die nächsten zwei Sitzungswochen beginnen erst am 16. März.
Darauf, dass die „Pille danach“ ab Mitte März rezeptfrei wird, hatte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Hersteller HRA Pharma verständigt. Zu diesem Zeitpunkt soll die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) angepasst sein und OTC-Packungen auf den Markt kommen.