Notfallkontrazeptiva

KBV: Apotheker brauchen Vorgaben

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert „verbindliche Vorgaben für eine nicht durch einen Arzt vorgenommene Beratung“ zu Notfallkontrazeptiva. Das erklärte die KBV in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die bislang durch die Ärzte erbrachte gute Beratung müsse auch weiterhin gewährleistet sein. 

Die KBV wiederholt ihre Kritik an der Freigabe und merkt an, im Rahmen der bisherigen Diskussion um die Herausnahme der Notfallkontrazeption bereits deutlich gemacht zu haben, „dass es fraglich ist, ob sich hierdurch tatsächlich die Versorgungsqualität für Frauen in Deutschland verbessern kann“.

KBV-Chefin Regina Feldmann weist in dem Schreiben darauf hin, dass aus ihrer Sicht das Risiko besteht, dass die bislang erreichte Versorgungsqualität durch die Maßnahme negativ beeinflusst werde. In Deutschland sänken die Abbruchraten seit zehn Jahren kontinuierlich, während dieses Ziel in anderen Ländern durch den OTC-Switch nicht erreicht worden sei. In Großbritannien etwa sei die „Pille danach“ seit zwölf Jahren rezeptfrei erhältlich, die Abbruchrate sei seitdem um knapp 8 Prozent gestiegen.

Die ärztliche Verordnung und die damit einhergehende Beratung sieht die KBV als einen wesentlichen Grund für die gute Position Deutschlands im internationalen Vergleich. Deutschland gehöre mit der Schweiz sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich zu den beiden Ländern mit den niedrigsten Raten an Schwangerschaftsabbrüchen. In der Schweiz sind Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel seit 2002 rezeptfrei. Dort sei eine aufwendige Beratung zwingend vorgeschrieben, so die KBV.

„Wer diese Mittel zur Anwendung bringt, sollte in der Lage sein, die Notwendigkeit ihres Einsatzes zu klären, Fragen zu Wirksamkeit, Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen zu beantworten und im Einzelfall bei entsprechender Anamnese auch eine bereits bestehende Schwangerschaft auszuschließen“, fordern die Ärzte. „Die Anwendung medikamentöser Notfallkontrazeption sollte deshalb auch weiterhin durch qualifizierte Beratung begleitet sein.“

Dabei verweist die KBV mit Blick auf die Schweiz und fordert, Vorgaben für eine nicht durch einen Arzt vorgenommene Beratung zu machen. Eine gute Beratung sei auch vor dem Hintergrund der „noch nicht abschätzbaren Marketingsstrategien und kommerziellen Werbung“ wichtig, heißt es weiter.

Die Erstattung der „Pille danach“ durch die Krankenkasse für Frauen unter 20 Jahren soll auch weiterhin an ein Rezept gebunden sein. Damit sei gerade für diese Patientengruppe „nahtlos die bisherige qualitätsgesicherte Versorgung im Rahmen ihrer Krankenversicherung gegeben“. Dies ist aus Sicht der KBV auch weiterhin unbedingt sicherzustellen.

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