Keine Werbung für „Pille danach“ APOTHEKE ADHOC, 25.02.2015 17:36 Uhr
Die Regierung will Endverbraucherwerbung für die künftig rezeptfreie „Pille danach“ verbieten. Außerdem soll das Notfallkontrazeptivum für junge Frauen weiterhin von den Krankenkassen erstattet werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages billigte einstimmig einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zu einem Gesetzentwurf der Regierung.
Nach der Freigabe durch die EU-Kommission am 7. Januar für EllaOne (Ulipristal) hat die Bundesregierung entschieden, sowohl Ulipristal als auch Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Der OTC-Switch ist für den 15. März geplant. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde bereits eingeleitet.
Laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) wäre Werbung für die künftig rezeptfreien Notfallverhütungsmittel grundsätzlich möglich. Das soll jetzt durch eine Änderung des HWG verhindert werden. Union und SPD befürchten, dass Frauen ansonsten häufiger von der „Pille danach“ Gebrauch machen könnten als nötig. Denkbar sei auch, dass Notfallkontrazeptiva gar als reguläre Verhütungsmittel eingesetzt und Vorräte angelegt würden, ohne dass im Einzelfall beraten werde.
Laut HWG darf derzeit bei Endverbrauchern nicht für Arzneimittel geworben werben, die psychotrope Wirkstoffe mit der Gefahr der Abhängigkeit enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen. Außerdem sind Krankheitsgeschichten und -bilder weitgehend tabu, genauso wie Proben und Preisausschreiben. Auch Empfehlungen, vor allem durch Fachkreise, sind verboten sowie der Vergleich mit anderen Medikamenten.
Die „Pille danach“ soll auch nach dem OTC-Switch für junge Frauen kostenlos zur Verfügung stehen. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Ausnahmeregelung sieht vor, dass Frauen bis zum 20. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme haben. Die Kassen zahlen allerdings nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Weil die Präparate desto effektiver sind, je früher sie eingenommen werden, soll zudem ein Versandhandelsverbot für die „Pille danach“ festgeschrieben werden. Diese Frage ist aber in der Koalition noch umstritten, Teile der SPD sind gegen ein Versandverbot, das der Bundesrat ins Spiel gebracht hatte.
Auch die Opposition ist nicht überzeugt: Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, findet, gut informierte Frauen würden bei Verhütungspannen ohnehin auf Schnelligkeit setzen und nicht erst auf die Post warten. „Hilfreicher hätte ich gefunden, wenn der Bundesrat ein Vorgehen für die Erarbeitung von Beratungsstandards sowohl im Versand als auch der Präsenzapotheke vorgeschlagen hätte“, so Schulz-Asche.
Beide Angebotsformen könnten Vor- und Nachteile haben, so Schulz-Asche. „Beispielsweise kann die persönliche Beratung Frauen abschrecken, deren Familie der Apothekerin oder dem Apotheker bekannt ist.“
Der Vorteil von Präsenzapotheken sei sicher, dass die „Pille danach“ sofort erhältlich sei. Schulz-Asche erwartet daher von Apotheken, dass sie die zeitnahe Einnahme tatsächlich gewährleisten und beide Präparate der „Pille danach“ vorrätig haben – insbesondere im Notdienst.
Die Grünen hatten im Bundestag eine eigenen Gesetzentwurf zur „Pille danach“ eingebracht, der sich ebenfalls mit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht und der kostenlosen Abgabe an junge Frauen befasste. Der Antrag wurde im Ausschuss aber mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ablehnt. Federführend zuständig ist nicht der Gesundheitsausschuss, sondern der Ausschuss für Arbeit und Soziales.