Notfallkontrazeptiva

Rot-Grün: Pille danach soll kostenfrei werden

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Berlin -

SPD und Grüne lassen in Sachen „Pille danach“ nicht locker. Erst kürzlich war ein Antrag zur Befreiung von Notfallkontrazeptiva von der Rezeptpflicht im Bundestag gescheitert. Nun wollen beide Parteien den OTC-Switch über den Bundesrat durchsetzen: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen am 5. Juli einen entsprechenden Antrag vorlegen. Neu an dem Vorstoß ist, dass die Notfallkontrazeptiva für Patientinnen in Apotheken kostenlos abgegeben werden.

In Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen hatte das von Katrin Altpeter (SPD) geführte baden-württembergische Gesundheitsministerium den Entwurf in den vergangenen Monaten erarbeitet. In Stuttgart hat das Kabinett bereits zugestimmt, in Düsseldorf soll der Vorstoß in der kommenden Woche durchgewinkt werden.

Laut Entwurf soll mit dem OTC-Switch ein niedrigschwelliger und schneller Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglicht werden. Die Verschreibungspflicht führe dazu, dass mit der Rezeptausstellung zu viel Zeit verstreichen könne.

Weil das Präparat weiterhin apothekenpflichtig bliebe, sei auch nach der Entlassung aus der Rezeptpflicht eine „notwendige kompetente Beratung“ durch den Apotheker gewährleistet. Der Pharmazeut müsse gegebenenfalls an einen Mediziner verweisen.

Eine Pflichtberatung schließt Baden-Württemberg aus: „Bei der Diskussion im Landtag hat die Ministerin darauf hingewiesen, dass Apotheker Frauen, die die Pille danach haben möchten, zuvor eine Beratung anbieten sollen. Wenn die Frauen jedoch keine Beratung wünschen, hat der Apotheker nichts weiter zu unternehmen“, so ein Ministeriumssprecher. Auch von neuen Dokumentationspflichten für Apotheker sei bisher nirgendwo die Rede gewesen.

Für Aufruhr könnte ein Passus sorgen, der bislang noch gar nicht im Entwurf steht. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen sich dafür einsetzen, dass Notfallkontrazeptiva für Patientinnen grundsätzlich kostenfrei abgegeben werden. Der Ministeriumssprecher dazu: „Der Passus zur Übertragung der Kostenfreiheit von rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln auf die Pille danach ist in der derzeitigen Fassung noch nicht enthalten und soll nach der NRW-Beschlussfassung und in Abstimmung mit NRW noch aufgenommen werden.“

Beschließt der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Initiative, muss sich zunächst die Bundesregierung und danach der Bundestag damit befassen. Der Zeitpunkt ist von den rot-grün regierten Bundesländern geschickt gewählt: Die schwarz-gelbe Regierung würde ein solches Vorhaben nicht durchwinken: Schließlich hat der Gesundheitsausschuss einen ähnlichen Antrag erst im Mai mit schwarz-gelber Mehrheit abgelehnt.

Die Hoffnung von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bezieht sich aber auf die nächste Legislaturperiode: Kommt es nach der Bundestagswahl zu einer rot-grünen Bundesregierung, wäre das Gesetz zur Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht eines der ersten, das beschlossen werden könnte.

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