Notfallkontrazeptiva

Kammer begrüßt PiDaNa-Entscheidung

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Berlin -

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Entscheidung des

Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zur „Pille

danach“: „Die Apotheker erwarten, dass diese Empfehlung schnell

umgesetzt und die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend

geändert wird“, sagte Kammerpräsident Dr. Andreas Kiefer.

Bei der „Pille danach“ sei es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar sei: „Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können die Patienten kurzfristig versorgen, inklusive der notwendigen Beratung“, so Kiefer. Apotheker könnten die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.

Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf hatten sich die Apotheker bereits im Herbst für die rezeptfreie „Pille danach“ ausgesprochen. Der Bundesrat hatte im November gefordert, die Verschreibungspflicht für das Notfallkontrazeptivum aufzuheben. Der Sachverständigenausschuss hat heute den OTC-Switch für die „Pille danach“ empfohlen.

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