In der kommenden Woche wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert, ob Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht entlassen werden können. Die SPD hatte einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist gegen eine solche Liberalisierung. Die Ärzte befürchten unter anderem, dass die Apotheker keine ausreichende Beratung anbieten können. Sie warnen außerdem vor Mehrkosten für die Patientinnen, die durch die Apotheker erhoben werden könnten.
Die Sozialdemokraten hatten den Antrag noch im vergangenen Jahr eingereicht. „Es ist an der Zeit, dass auch in Deutschland eine Befreiung der 'Pille danach' aus der Verschreibungspflicht erfolgt und diese wie in mindestens 79 anderen Staaten weltweit rezeptfrei in der Apotheke verfügbar ist“, heißt es dort.
Aus Sicht der KBV sind viele der von der SPD angeführten Länder kein gutes Beispiel. In Großbritannien gebe es die „Pille danach“ beispielsweise seit zehn Jahren ohne Rezept, und die Quote der Schwangerschaftsabbrüche sei seitdem sogar angestiegen. Auch in Frankreich habe die Liberalisierung nicht zur Senkung der Abbruchraten geführt.
Ohnehin gibt es aus Sicht der Ärzte hierzulande wenig Handlungsbedarf: Im Europavergleich liege Deutschland mit seiner Abbruchquote auf einem der hinteren Plätze. Insbesondere bei Teenagern habe Deutschland gute Werte.
Auch was die Beratung betrifft, zeigt sich die KBV besorgt. Wer solche Mittel zur Anwendung bringe, müsse in der Lage sein, „die Notwendigkeit ihres Einsatzes zu klären, Fragen zu Wirksamkeit, Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen zu beantworten und im Einzelfall bei entsprechender Anamnese auch eine bereits bestehende Schwangerschaft auszuschließen“, heißt es in der Stellungnahme.
Offenbar bezweifeln die Ärzte, dass die Pharmazeuten das leisten könnten: „Die Erhebung und Interpretation von Angaben zur gynäkologischen beziehungsweise Sexualanamnese sowie deren Dokumentation und Aufbewahrung durch Apotheken ist aus Sicht der KBV kritisch zu bewerten.“
Die KBV warnt auch vor Mehrkosten, die durch die Beratung in der Apotheke entstehen könnten: In der Schweiz sei beispielsweise vorgegeben, dass Apotheker, die Levonorgestrel ohne Rezept abgeben, eine aufwendige Beratung inklusive der Anamnese und deren Interpretation durchführen müssen.
Die Apotheker könnten für dieses Beratungsgespräch den Preis selbst festlegen. Die Kosten würden erheblich schwanken und müssten von den Patientinnen getragen werden. „In Deutschland ist die Beratung zur Empfängnisregelung beim Frauenarzt GKV-Leistung, auch im Bereitschaftsdienst fallen hierfür keine Kosten für Frauen an“, heißt es in der Stellungnahme.
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