Zweitoffizin

Notfallapotheken kosten Millionen

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Berlin -

Das Notfallgesetz liegt vor. Mehrausgaben für den Bund verursachen die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwar nicht, dafür wird in andere Kassen gegriffen. Und zwar auch für die vorgesehenen Notfallapotheken: Die Einrichtung der abgespeckten Zweitoffizinen kostet die Krankenhausträger und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Millionen.

Für die Erhöhung des Apothekenhonorars ist kein Geld im System. Stattdessen soll umverteilt und der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung gekürzt werden. Die Notdienstpauschale soll zwar erhöht werden, von 30 bis 50 Prozent ist die Rede. Doch mit dem Notfallgesetz wird dieser kleine Vorteil womöglich gleich wieder einkassiert. Denn um den Patientinnen und Patienten den mitunter weiten Weg zur Notdienstapotheke zu ersparen, soll die Abgabe an sogenannten Notfallzentren in Zweitoffizinen oder der nahegelegenen Apotheke erfolgen – oder durch die Ärztinnen und Ärzte selbst.

Apotheken, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag nach dem neuen § 12b Apothekengesetz (ApoG) geschlossen haben, erhalten unabhängig von geleisteten Vollnotdiensten pro Woche einen pauschalen Zuschuss, wenn sie in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis geöffnet haben. Die Apotheke meldet nach jedem Quartalsende spätestens bis zum Ende des folgenden Monats dem Deutschen Apothekerverband (DAV), dass ein Vertrag besteht, und die Anzahl der Wochen, in der die Apotheke während der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis geöffnet hatte.

Ausschreibung für Apotheken

Das Problem: Für den Versorgungsvertrag nach § 12b Apothekengesetz muss es Ausschreibungen geben – und die kosten Geld. Das Notfallgesetz schlägt mit schätzungsweise 3,7 Millionen Euro zu Buche – knapp 1,5 Millionen Euro werden allein für die Versorgungsverträge mit den Apotheken fällig. Bis also Geld eingespart werden kann, müssen die Krankenhausträger Geld in die Hand nehmen, und zwar schätzungsweise 500.000 Euro für die erstmalige Ausschreibung.

Hinzukommt circa eine Million Euro, die auf Seite der KVen für den gleichen Zweck fällig werden. Wird der Versorgungsvertrag beispielsweise durch Ablauf der Vertragslaufzeit erneut ausgeschrieben, kommen erneut Kosten hinzu; laut BMG ungefähr 2000 Euro pro erneute Ausschreibung.

Bundesweit sollen circa 700 „Integrierte Notfallzentren“ gebildet und somit circa 700 Versorgungsverträge geschlossen werden. Da es 17 KVen in Deutschland gibt, wird im BMG von großen Synergieeffekten bei den Ausschreibungen ausgegangen. So wird angenommen, dass bei einem mittleren Lohnsatz von circa 50 Euro pro Stunde die Kosten für die erstmalige Ausschreibung bei ungefähr 1,5 Millionen Euro liegen.

Das BMG sieht in der Notfallreform aber auch erhebliche Einsparpotentiale. Durch bessere Vernetzung und Patientensteuerung sowie weniger stationären Krankenhausaufnahmen könnten langfristig Kosten von jährlich knapp einer Milliarde Euro eingespart werden.

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