Die Stellungnahme der Abda zum Referentenentwurf des Notfallgesetzes lässt noch auf sich warten – soll aber in den nächsten Tagen kommen. Im Gespräch mit der Nachwuchsorganisation Abyou bezog Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening schon heute Stellung.
Eigentlich sollte es im heutigen „Abyou meets“ um dieTransformation der Apotheke gehen. Doch auch die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Notfallapotheken waren Thema. Um den Patientinnen und Patienten den oftmals weiten Weg zur Notdienstapotheke zu ersparen, soll die Arzneimittelabgabe in neu geschaffenen Notfallzentren erfolgen – entweder durch anwesende Apothekerinnen und Apotheker oder durch die Ärztinnen und Ärzte selbst. Die Versorgung soll durch Versorgungsverträge mit öffentlichen Apotheken ermöglicht werden.
Vorgesehen ist eine Änderung in § 12b Apothekengesetz. Demnach kann die Versorgung „durch eine öffentliche Apotheke, die in unmittelbarer Nähe zur Notdienstpraxis liegen muss, oder durch den Betrieb einer zweiten Offizin mit Lagerräumen auf dem Gelände, auf dem die Notdienstpraxis betrieben wird, erfolgen“.
Overwiening sprach von einer Doppel- oder Dreifachstruktur, einem heillosen Durcheinander für Patient:innen. „Wir sind nicht bereit, das in irgendeiner Art und Weise zu akzeptieren“, machte Overwiening klar. Es sei ein Lotteriespiel für Patient:innen und schwer zu verstehen, welche Apotheke versorge – die notdiensthabende Apotheke, die „Schmalspurapotheke auf dem Gelände des Notfallzentrums“ oder die Apotheke in unmittelbarer Nähe. „Wir haben uns mehrfach versucht einzubringen, wurden aber nicht gehört.“ Stattdessen habe eine praxisferne Kommission getagt und an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigeplant. Zudem wurde nicht berücksichtigt, dass 70 Prozent der Notdienstbesuche in der Apotheke ohne vorherigen Arztkontakt sind. Das könnten nicht alles Bagatellen sein.
„Wir müssen uns ganz klar positionieren“, so Overwiening, für die ein digitaler Kontakt auch im Notdienst vorstellbar ist. „Ich sehe uns eher da, dass wir die Triage vornehmen. Das machen wir jeden Tag, wenn wir entscheiden, ob Patient:innen zum Arzt müssen.“
Aus Sicht der Abda-Präsidentin kann es auch nicht sein, das KVen für die Einteilung der Notdienste und Apotheken verantwortlich sind. „Was ist denn, wenn KV keinen Vertrag will und Ärzte lieber selbst versorgen“, fragte Overwiening. Zudem stelle sich die Frage, was unmittelbare Nähe bedeute und welche Entfernung zähle – Luftlinie oder kürzeste Route – und was ist, wenn zwei Apotheken die gleiche Entfernung haben?
Die Kammern hätten sich schon früh positioniert – „wir wollen Sparringspartner sein“, so Overwiening. „Man muss dafür den Vertrag mit der Kammer machen, dann funktioniert das auch.“
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