NACHT- UND NOTDIENSTFONDS

Notdienstpauschale steigt auf dritthöchsten Wert

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Berlin -

Für die Notdienste im vierten Quartal 2018 erhalten die Apotheken jeweils 284,59 Euro und damit knapp vier Euro mehr als im Vorjahresquartal. Damals waren es 280,12 Euro. Das ist der dritthöchste Wert seit Einführung der Nacht- und Notdienstpauschale (NNF) im JAhr 2013. Gegenüber dem 3. Quartal 2018 stieg die Pauschale deutlich. 

Damit stieg die Summe gegenüber dem dritten Quartal 2018 an. Die Steigerung beträgt gut 6 Prozent oder knapp 16 Euro. Im dritten Quartal 2018 erhielten die Apotheken 268,14 Euro. Laut DAV resultiert der Zuwachs im Wesentlichen aus der Tatsache, dass die Packungsabgabemengen NNF-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal - bei gleicher Anzahl von Abgabetagen - um 6,14 Prozent erwartungsgemäß gestiegen sind.

Von Oktober bis Dezember hatten die 19.344 Apotheken zusammen 102.401 Vollnotdienste geleistet. Im Vorquartal waren es 102.274 Vollnotdienste gewesen. Der Geschäftsführende Vorstand des DAV legt den pauschalen Zuschuss gemäß § 20 Absatz 3 ApoG unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

Für jede zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung fließen 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Die Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Die bisher höchste Pauschale erhielten die Apotheker im ersten Quartal 2018: Für jeden geleiteten Notdienst im ersten Quartal des Jahres bekamen sie 291,78 Euro.

Das soll sich bald ändern. Teil der Reformen, die Gesundheitsminister Jens Spahn bei der ABDA-Mitgliederversammlung vorgeschlagen hatte, ist eine Erhöhung der Pauschale: So sollen künftig 32 statt 16 Cent pro Rx-Packung in den NNF fließen. Die Apotheken sollen dann im Schnitt 550 Euro pro geleistetem Dienst erhalten. Inzwischen ist dieser Vorschlag aber möglicherweise überholt. Die Gesundheitspolitiker der Union verständigen sich mit Spahn auf ein modifiziertes Apothekenpaket. Die von Spahn zugesagten insgesamt 375 Millionen Euro sollen auf 150 Millionen Euro gekürzt werden. Noch ist nicht klar, wie sich das auf den NNF auswirkt.

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Anfang März 2019 wies laut DAV das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2018 resultierenden Einnahmenstand von 29,6 Millionen Euro aus. Dem gegenzurechnen sind die anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 486.000 Euro. Somit verblieb ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von 29,1 Millionen Euro.

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