Notdienstpauschale sinkt auf 284,34 Euro APOTHEKE ADHOC, 11.09.2019 11:56 Uhr
Nach dem Rekordwert im Vorquartal hat sich die Notdienstpauschale im zweiten Quartal wieder verringert: Für das zweite Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 284,34 Euro. Das sind 7,54 Euro weniger als im ersten Quartal mit 291,88 Euro. Die Festsetzung der Notdienstpauschale hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) beschlossen.
Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemenge im Vergleich zum Vorquartal um 1,58 Prozent gesunken ist und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 2. Abrechnungsquartals – es gab einen Notdiensttag mehr im Vergleich zum Vorquartal. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.
Nach den vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden von April bis Ende Juni von 19.185 Apotheken 100.532 Vollnotdienste geleistet. Im ersten Quartal waren es 99.548 Vollnotdienste. Anfang September 2019 wies das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2018 resultierenden Einnahmenstand von 29,03 Millionen Euro aus. Dem gegenzurechnen sind die anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 446.825 Euro. Somit verblieb ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von 28,6 Millionen Euro.
Für jede zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung fließen 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Die Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Im gesamten Jahr 2018 haben die Apotheken insgesamt 114 Millionen Euro zusätzlich für Notdienste erhalten. Die durchschnittliche Pauschale für eine „Schicht“ beträgt also 281,01 Euro. Den NNF gibt es jetzt seit fünf Jahren. Die Politik hatte den Apothekern zur Stärkung gerade ländlicher Apotheken mit vielen Notdiensten einen Zuschuss von 120 Millionen Euro versprochen. Dieser wurde bislang noch in keinem Jahr erreicht, im Rahmen des Apothekenstärkungsgesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wir aber über eine Erhöhung der Pauschale nachgedacht.
Im Gesamtjahr 2018 haben die Apotheken exakt 726.373.378 Packungen abgegeben, die für den Fonds relevant sind, verschreibungspflichtige Lifestyle-Präparate fallen zum Beispiel heraus. Die Einnahmen des NNF beliefen sich entsprechend auf etwas mehr als 116 Millionen Euro, leicht über dem Wert von 2017. Davon müssen noch die Verwaltungsausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro angezogen werden, die 2018 5,5 Prozent über dem Vorjahr lagen. Die Personalausgaben schlagen hier mit 780.000 Euro zu Buche. Damit blieben zum Verteilen an die Apotheker unter dem Strich exakt 114.229.676,83 Euro übrig. Verteilt auf die 406.558 geleisteten Notdienste ergab sich im Durchschnitt die Notdienstpauschale von 281,01 Euro. Der Wert schwankt naturgemäß von Quartal zu Quartal und bewegte sich im Jahr 2018 zwischen 291,78 (Q1) und 268,14 (Q3).
Im vergangenen Jahr hatte die durchschnittliche Notdienstpauschale 275,02 Euro betragen. Der Anstieg um 2,2 Prozent ist auf den leichten Anstieg bei den NNF-relevanten abgegebenen Packungen (+0,54 Prozent) sowie einem leichten Rückgang der insgesamt geleisteten Notdienste (-0,91 Prozent) zurückzuführen. Zu Bedenken gilt dabei, dass Teildienste im NNF-System nicht berücksichtigt und vergütet werden. In der NNF Statistik stehen 373 Schließungen von Apotheken nur 112 Neueröffnungen gegenüber, in 621 Fällen gab es einen Inhaberwechsel.