Notdienstpauschale

PKV-Rezepte: Selbstauskunft für Apotheken Benjamin Rohrer, 19.03.2013 12:13 Uhr aktualisiert am 19.03.2013 13:16 Uhr

Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in letzter Minute einen neuen

Entwurf zur Umsetzung der Notdienstpauschale vorgelegt. In dem Papier

wird die Beteiligung der Selbstzahler am Notdienst-Fonds komplett neu

geregelt. Nicht wie bisher geplant soll die Abrechnungsstelle ZESAR

berechnen, wie viel jede Apotheke an den Fonds abführen muss. Die

Apotheker sollen gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV)

erklären, wie viele Selbstzahler-Packungen sie pro Quartal abgegeben haben. Der DAV soll kontrollieren, ob die Apotheker ihren Anteil regelgerecht abführen.

Mit dem neuen Entwurf wird auch erstmals die Anpassung des Fixhonorars geregelt: Demnach soll das Fixum um 16 Cent pro Packung angehoben werden. In der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) soll jedoch ausdrücklich vermerkt werden, dass die Mehreinnahmen für den Notdienst-Fonds verwendet werden.

Bei der Berechnung des GKV-Anteils bleibt alles beim Alten: Die Rechenzentren sollen dem DAV melden, wie viele Rx-Packungen pro Quartal zu Lasten der Kassen abgegeben wurden. Daraus errechnet sich die Summe, die in den Notdienst-Fonds wandert.

Die zunächst komplizierten Regelungen für den Selbstzahler-Bereich hat das BMG vereinfacht: Demzufolge sollen die Apotheken dem DAV nun selbst die Gesamtzahl der Rx-Packungen melden, die sie an Selbstzahler abgegeben haben. Die Pharmazeuten sollen dazu eine Selbsterklärung einreichen. Der DAV soll aus diesen Angaben berechnen, wie viel jede Apotheke an den Fonds überweisen muss.

Weiterhin werden dem DAV weitreichende Kontrollmöglichkeiten eingeräumt, um zu überprüfen, ob die Apotheker ihren Anteil korrekt abführen. Auch im neuen Entwurf ist vorgesehen, dass der DAV die Geschäftsräume der Apotheken betreten und die Geschäftsdaten einsehen darf.

Der neue Gesetzentwurf macht zudem genaue Angaben hinsichtlich der anfallenden Verwaltungskosten. Den Apotheken selbst entsteht demzufolge ein vergleichsweise geringer Aufwand: Jährlich müssen alle Apotheken zusammen 350.000 Euro mehr einplanen, das entspricht rein rechnerisch rund 17 Euro pro Offizin. Hinzu kommt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 196.000 Euro, also etwa 9 Euro pro Apotheke.

In den vergangenen Tagen hat auch der DAV seine anstehenden Verwaltungskosten geschätzt. Im Entwurf ist angegeben, dass sich der DAV jährlich 700.000 Euro aus dem Fonds nimmt, um seine Ausgaben zu decken. Hinzu kommen einmalig anfallende Kosten von 26.000 Euro. Für die Meldung der Notdienst-Daten können die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden jährlich 31.000 Euro verlangen.

Nicht angegeben sind jedoch die Kosten der Rechenzentren. In der Branche ist man sich derzeit noch uneinig über die Bewältigung des anfallenden Verwaltungsaufwandes. Dr. Jörn Graue, Chef des Norddeutschen Abrechnungszentrums (NARZ), hatte gesagt, dass die Rechenzentren die Pauschale auch kostenfrei umsetzen könnten.

Seinem Vorschlag zufolge sollen die Rechenzentren die Mehreinnahmen im GKV-Bereich sammeln, darauf Zinsen vereinnahmen und somit die Mehrkosten decken. Vertreter anderer Rechenzentren sehen dies jedoch skeptisch und rechnen mit höheren Kosten.

In dieser neuen Form soll das Gesetz in der morgigen Kabinettsrunde beschlossen werden. Die Staatssekretäre aller Ministerien trafen sich gestern, um alle Gesetze und Verordnungen, die noch beschlossen werden sollen, auf die Tagesordnung zu setzen. Dem Vernehmen nach ist das ANSG darunter.