Notdienstpauschale

Kein Geld für Ersatz-Nachtdienste Julia Pradel, 21.03.2013 13:20 Uhr

Geld für Nachtdienste: Apotheken, die stundenweise Dienst leisten, gehen bei der Notdienstpauschale leer aus. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit der Notdienstpauschale will die Bundesregierung die Apotheken stärken, die besonders oft Notdienste leisten. Einzige Bedingung: Der Dienst muss zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages am Stück geleistet werden. Ausgerechnet die Apotheken in den ländlichsten Regionen fallen aber durch das Raster: Weil der Abstand zur nächsten Apotheke so groß ist, gibt es Stunden- statt ganzer Nachtdienste, die nach dem neuen Konzept nicht honoriert werden.

In Mecklenburg-Vorpommern leisten Apotheken in sehr ländlichen Gebieten statt eines Nachtdienstes mehrere Stundendienste: Sie müssen am Abend länger und einzelne Stunden am Wochenende geöffnet haben. Jede vierte Apotheke ist von dieser Regelung betroffen. In fast allen anderen Ländern gibt es in besonderen Ausnahmefällen ähnliche Vereinbarungen.

Das Gesetz ist eindeutig: Nur Nachtdienste werden künftig vergütet, nicht aber Spät- und Stundendienste. Die Apothekerkammer in Schwerin sieht das aber entspannt: Ziel des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) sei gewesen, diejenigen Apotheken zu unterstützen, die die ganze Nacht Dienst leisteten und bei denen die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sehr gering sei, erklärt Geschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke.

Dass Apotheken mit Spätdiensten dem derzeitigen Entwurf zufolge nicht profitieren, sieht er nicht als Problem: Apotheken mit Spätdienst hätten bereits einen Vorteil, weil sie ja gerade von den durchgehenden Nachtdiensten befreit seien.

Obwohl diese Apotheken für die geplante Notdienstpauschale also nicht in Frage kommen, will die Kammer laut Stahlhacke an ihrer Diensteinteilung festhalten. Man habe genau das richtige Verhältnis zwischen der Versorgung der Patienten und der Belastung der Apotheker gefunden.

Die Pauschale sei keine Ideallösung, räumt Stahlhacke ein. Sie erfülle aber ihren Zweck, jene Apotheken, die Nachtdienst leisten, mit möglichst viel Geld zu unterstützen. Das Geld im Notdienst-Fonds bleibe schließlich dasselbe.

Die betroffenen Apotheker in Mecklenburg-Vorpommern sehen dies unterschiedlich: Er selbst habe noch nie einen Nachtdienst gemacht, erzählt ein Pharmazeut, der Stundendienst leistet. Er könne sich aber vorstellen, dass dies „einen Haufen Arbeit“ bedeute, und fühle sich selbst nicht übergangen.

Eine Apothekerin sieht den Gesetzentwurf hingegen kritisch: Es sei besser, wenn jeder Notdienst bezahlt werde. Sie selbst müsse fünfmal in der Woche eine Stunde länger geöffnet haben und bekomme keine Vergütung, während Kollegen, die lediglich alle zehn Tage einen Nachtdienst leisten müssten, profitierten.

Laut Stahlhacke hat die Beschränkung auf Nachtdienste noch einen Vorteil: Für die Kammer sei es möglich, die Nachtdienste pro Apotheke ohne Zusatzaufwand zu melden. Würde man die Verteilung allerdings weiter aufsplitten, entstünden Kosten für die Verwaltung – und den Apothekern bliebe weniger Geld übrig.